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Elektronisch abrechnen nach §302 SGB V: Ärgernis oder Chance?

19.06.2008: Nach und nach wird für alle Leistungserbringer und Bundesländer die elektronische Abrechnung nach §302 SGB V zur Pflicht. Für viele schon arg gebeutelte Leistungserbringer scheint dies auf den ersten Blick unangenehm und eine weitere Verkomplizierung der Abrechnung mit den Krankenkassen. Wir meinen, dass aus der Not auch eine Tugend werden kann -die Digitalisierung bietet beispielsweise Vorteile wie Kosteneinsparung und vereinfachte Abläufe.

1. Pünkliche Zahlung der Krankenkassen

Leistungserbringer, die elektronisch abrechnen, werden von den Krankenkassen bevorzugt behandelt. Wer elektronisch abrechnet, kann nach spätestens 30 Tagen mit dem Zahlungseingang rechnen.

2. Software-Updates

Mit dem DMRZ benötigen Sie keine Software mehr auf Ihrem PC. Das bedeutet, teure Wartungsverträge und aufwändige Installationen von Updates einer Abrechnungs-Software sind für Sie kein Thema mehr. Das Abrechnungssystem des DMRZ wird von unseren Fachleuten für Sie ständig weiter entwickelt und ist immer auf dem aktuellen Stand der Gesetzgebung. Das alles passiert im Hintergrund, und Sie müssen sich um nichts kümmern.

3. Datensicherheit

Ihre Daten sind bei uns sicher. Ein Absturz Ihres PCs oder ein Virus darauf kann Ihre Patientendaten nicht gefährden. Sie liegen mehrfach gesichert, für Dritte unzugänglich, auf unseren Datenträgern. Vorteil für Sie: Ihre Daten stehen für Sie auf Knopfdruck jederzeit über das Internet für Sie zur Bearbeitung bereit.

4. Kostenersparnis

Die Nutzung des DMRZ ist günstig. Vergleichen Sie es mit einer herkömmlichen Software, die Sie zum Abrechnen auf Ihrem PC installiert haben. 

Fazit

Die elektronische Abrechnung bietet für Sie eine Chance, unmittelbar Geld und Arbeit zu sparen. Wir, das DMRZ, unterstützen Sie dabei.

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