Aufgrund der Infektionsgefahr durch COVID-19 besteht die Frage, inwiefern die gesetzlich verpflichtenden Beratungsbesuche stattfinden müssen. Zu Beginn der Corona Pandemie wurden die Beratungsbesuche ausgesetzt – ohne finanzielle Einbußen beim Pflegegeld. Im Laufe des Jahres 2020 wurden aber weitere Pläne zum dauerhaften Umgang mit der Pandemie umgesetzt: Ende 2020 wurden wesentliche Vorgaben zu den Beratungseinsätzen nach § 37.3 SGB XI im sogenannten Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz (GPVG) verankert. Darauf basierend wurde das elfte Sozialgesetzbuch um § 148 SBG XI ergänzt:
„Abweichend von § 37 Absatz 3 Satz 1 erfolgt die von den Pflegebedürftigen abzurufende Beratung bis einschließlich 30. Juni 2021 telefonisch, digital oder per Videokonferenz, wenn die oder der Pflegebedürftige dies wünscht.“
Ob diese Frist verlängert wird, bleibt aktuell abzuwarten.
Sollten doch Vor-Ort-Beratungen bei Ihnen zuhause notwendig sein, ist es wichtig, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um eine Infektion durch COVID-19 zu verhindern:
Alle Anwesenden tragen einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz (idealerweise FFP2-Masken).
Sorgen Sie während der Beratung für ausreichend Belüftung.
Halten Sie ausreichend Abstand und vermeiden Sie Berührungen.
Vor und nach dem Besuch die Hände waschen und Oberflächen desinfizieren.