Alles zum Gesetz zur Strukturierten Informationssammlung (SIS)

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Alles zum Gesetz zur Strukturierten Informationssammlung (SIS)

Entbürokratisierung der Pflege: Die Strukturierte Informationssammlung (SIS) soll im Pflegeprozess eine vereinfachte Pflegedokumentation bieten. Wir zeigen, welche Pläne derzeit existieren.

Was ist die Strukturierte Informationssammlung (SIS) und wozu ist diese gut?

Die Politik plant schon seit längerem eine „Entbürokratisierung  der Pflege“. Kernpfeiler ist eine vereinfachte Dokumentation, die flexibel für Veränderungen ist und sich einfach auf aktuellen Stand halten lässt. Dabei soll die Strukturierte Informationssammlung (SIS) helfen. 

Die SIS soll im Pflegeprozess durch Paradigmenwechsel helfen, pflegerelevante Aspekte weg von Beschreibungsmodellen wie AEDL (Aktivitäten und existenzielle Erfahrungen des Lebens) und ATL (Aktivitäten des täglichen Lebens) hin zu einem Person-zentrierten Ansatz zu entwickeln und darzustellen.

Ziel ist die Vereinfachung des Pflegedokumentationsaufwands bei gleichzeitig schnellerer Orientierung über die individuelle Gesamtsituation des zu Pflegenden. Pflegerelevante Risikofaktoren erhalten dabei ein hohes Gewicht.

Die beiden zentralen Kernpunkte der Vereinfachung

  • Einrichtungen dokumentieren in der Grundpflege nur noch die von der Pflegeplanung abweichenden Ereignisse und Leistungen. Dokumentationen der Routine- und Grundpflegetätigkeiten fallen raus.
  • Die „Strukturierte Informationssammlung“ der Pflegeplanung basiert nur noch auf fünf statt 13 Themenfelder.

SIS: Die vier Phasen des Pflegeprozesses

Die Grundstruktur einer Pflegedokumentation besteht aus vier Phasen oder Themenfelder gemäß dem neuen Pflegeprozess.

  1. Strukturierte Informationssammlung
  2. Individuelle Maßnahmenplanung
  3. Pflegebericht
  4. Behandlungsbogen und Zusatzdokumente im Rahmen des Risikomanagements

Die Ombudsfrau im Gesundheitswesen (OBF) Elisabeth Beikirch empfahl zudem zur Grundstruktur der Pflegedokumentation auf Grundlage des SGB XI folgende Maßnahmen:

  • Die Maßnahmenplanung in der Pflege erfolgt individuell und wird auf die grundpflegerische Regelversorgung und Behandlungspflege beschränkt.
  • Die Dokumentation der Behandlungspflege und die Maßnahmen des Risikomanagements werden als verpflichtend beibehalten.
  • In der stationären Pflege sollen die Einzelleistungsnachweise für die täglichen Pflegeroutinen entfallen.
  • Alle Veränderungen werden im Rahmen der Qualitätssicherung überwacht.

Das Gesamtprojekt wurde durch die Verbände der Pflegeanbieter und den GKV-Spitzenverband intensiv unter Leitung der zuständigen Pflege-Ombudsfrau Elisabeth Beikirch im Bundesgesundheitsministerium begleitet. Getestet wurde die neue Dokumentation von 26 stationären und 31 ambulanten Pflegediensten.

Der Person-zentrierte Ansatz der SIS rückt vom Aufnahmezeitpunkt an die Individualität der Pflegeperson in den Fokus, ebenso wie dessen ureigene Wahrnehmung, Einstellung und Erwartungshaltung (analog zum Modell Carl Rogers aus der Psychotherapie).

Erhöhter Schulungsbedarf

Gerade zu Anfang sorgte die Strukturierte Informationssammlung für eine entsprechende Umstellung des Lehrbereichs zur Pflegedokumentation. Das war allein schon deshalb nötig, um zu sehen, wie SIS funktioniert.

Gleiches gilt auch für bestehende Pflegedienste, die die neue Art zu Dokumentieren auf das Qualitätsmanagement abstimmen und den rechtlichen Rahmen für eine korrekte Dokumentation durch das Pflegepersonal schaffen müssen.

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