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Studie: Bundesweite Vergütung der Patientenbeförderung im Bereich Taxi

Seit Jahren versuchen die gesetzlichen Krankenkassen Beförderungsleistungen insbesondere in den Bereichen Chemo-, Dialyse- und Bestrahlungsfahrten so günstig wie möglich einzukaufen. Oftmals werden dabei die gültigen Taxitarife vor Ort unterlaufen, was viele Taxiunternehmen vor wirtschaftliche Probleme stellt. Eine neue Studie des Deutschen Medizinrechenzentrums (DMRZ) untersucht nun bundesweit die Taxi-Fahrpreise 2013 für Krankenfahrten nach Bundesländern und Rahmenbedingungen– mit erstaunlichen Ergebnissen. Jetzt bereits in der 2. Auflagen mit aktuellen Vergütungen.

Aufgrund der großen Beliebheit der Taxistudie nun die 2. Auflage

Wir haben dem aktuellen Bedürfnis nach transparenten Preisen und Vergütungen im Taxigewerbe Rechnung getragen und veröffentlichen nun in der Zweitauflage die Vergütungen für das Taxigewerbe gemittelt über alle Krankenkassen. Die Studie in der aktuellen Auflage 2 zeigt damit neben den aktuellen Preisen auch die Unterschiedlichkeit aus, wie sich diese Preise zusammensetzen und erklärt die konkrete Preisgestaltung nach Bundesland.

Tarifdschungel im Bereich Krankenbeförderung

Tarife und Rahmenbedingungen für Krankenfahrten im Bereich Taxi unterscheiden sich gewaltig und sind je nach Bundesland bzw. Kostenträger unterschiedlich. Einheitliche Regelungen für eine Vergütung gibt es nicht - oftmals unterscheiden sich die Tarife sogar von Landkreis zu Landkreis. Hinzu kommt eine Vielzahl von Einzelvereinbarungen, die direkt zwischen Taxiunternehmen und den Krankenkassen ausgehandelt werden. Die Übersicht in diesem Tarifdschungel zu behalten, ist kaum möglich. Die neue Studie des Deutschen Medizinrechenzentrums vergleicht nun die Tarife für Krankenfahrten nach besetz- und gefahrenen Kilometern sowie nach Anfahrtspauschalen und Wartezeiten nach Bundesländern.

Auszüge zu den Tarifen aus der Studie

Von der Vereinheitlichung der Tarife für Krankenfahrten würden auch die Kostenträger profitieren

Die Unübersichtlichkeit der Vergütungssätze bedeutet für die Krankenkassen einen riesigen Verwaltungsaufwand. Alleine die zahlreichen  Einzelvereinbarungen von Taxiunternehmern aus ganz Deutschland dürften Unmengen an Aktenschränken füllen. Die Frage nach dem Sinn und Unsinn
dieser Vorgehensweise drängt sich auf. 

Warum setzen sich Kassen und Verbände nicht an einen Tisch und versuchen, zumindest je Bundesland, einheitliche Tarife zu vereinbaren? Warum werden für Taxiunternehmer, die nicht im Verband organisiert sind, nicht einheitliche Tarife vorgegeben, die sich zumindest in der Zusammenstellung an denen der Verbände orientieren?

An höheren Tarifen für den Krankentransport führt kein Weg vorbei

Bei einer möglichen Angleichung sollten die Krankenkassenauch die bisherige Situation überdenken. In vielen Städten bieten immer weniger Taxiunternehmer Krankenfahrten an, da es sich schlichtweg nicht lohnt. Dies zeichnet sich deutlich in Gesprächen mit Taxiunternehmern auf Fachmessen und anhand von Diskussionen in Fachforen ab. Taxiunternehmer auf dem Land haben dagegen oft kaum eine andere Möglichkeit, als zu oft geringen Tarifen zu fahren, da
die Krankenfahrten einen nicht unerheblichen Anteil ihres Umsatzes ausmachen.

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Exkurs: Zuzahlungen, Steuern und Staffeltarife im Bereich der Krankenfahrten - Staffeltarife

In einigen Bundesländern gibt es Staffeltarife, das heißt, dass bis zu einer gewissen Kilometeranzahl ein bestimmter Tarif gezahlt wird und dann staffelweise andere Tarife gelten. Dazu ein Beispiel: Bis zu fünf Kilometer werden mit einer Grundpauschale von 7,50 Euro vergütet. Ab dem
sechsten Kilometer zahlt die Kasse zusätzlich zur Grundpauschale je gefahrenem Kilometer 1,10 Euro.
Ab dem 40. Kilometer werden 1,08 Euro je Kilometer vergütet und ab dem 100. Kilometer gibt es für den Taxiunternehmer 1,06 Euro – jeweils zusätzlich zu den vorher erhaltenen Beträgen.

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