Zum 01.10.2017 hat der Verband der Ersatzkassen (vdek) bundesweit die Preise für die Leistungen der Logopäden erhöht. Außerdem haben sich die Tarifkennzeichen (TK) geändert.
Einfach Verordnungen gleichzeitig mit neuen und alten Preisen abrechnen
Mit der BARMERErsatzkasse (BARMER), der DAK-Gesundheit, der Hanseatischen Krankenkasse (HEK), der Handelskrankenkasse (HKK), der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH) und Techniker Krankenkasse (TK) rechnen Sie über DMRZ.de bequem alte Preise (bis 30.09.2017) und neue Preise (ab 01.10.2017) gleichzeitig ab.
Außerdem werden die neuen Tarifkennzeichen automatisch vom DMRZ.de-System berücksichtigt.
Was muss ich für eine richtige Logopädieabrechnung machen?
- Sie klicken sich über den Menüpunkt "Heilmittelverordnungen" in die Maske "Heilmittelverordnungen-Übersicht" und erstellen mit einem weiteren Klick auf die Schaltfläche "Neu" eine Heilmittelverordnung.
- Sie füllen vollständig die Maske "Heilmittelverordnungen-Neueingabe" aus.
- Anhand Ihres Verordnungsdatums (es gilt das Datum, an dem die Verordnung ausgestellt wurde) wählt das System automatisch das Tarifkennzeichen (TK) im Bereich "Abrechnungsdaten".
a) Für Verordnungen bis 30.09.2017 wird das alte Tarifkennzeichen angezeigt.
b) Für Verordnungen ab dem 01.10.2017 wird zwar auch das alte Tarifkennzeichen angezeigt. Im Hintergrund erkennt das System automatisch die Verknüpfung zum neuen Vertrag.
Nach der Eingabe der Leistungsdaten ordnet das System automatisch mit Hilfe des Leistungsdatums das alte oder neue Tarifkennzeichen und auf Grundlage der ausgewählten Heilmittelposition die jeweils gültigen Preise zu.
Wie überprüfe ich, ob meine Einträge stimmen?
In der Liste der Behandlungstermine sehen Sie neben jedem Eintrag ganz rechts Abrechnungscode (AC) und Tarifkennzeichen (TK). Fahren Sie einfach mit dem Mauszeiger über die angehakten Positionsnummern und Ihnen wird direkt der jeweilige Preis angezeigt. Auf dem Kontrollbeleg sehen Sie für jede erbrachte Leistung die gültigen Preise und dazugehörigen AC/TK.
Wie gehe ich vor, wenn ich bereits eine Heilmittelverordnung erstellt habe, die die neuen Preise und Tarifkennzeichen noch nicht übernommen hat?
Sie wählen in der Heilmittelverordnung einfach noch einmal den Versicherten oder noch einmal den Indikationsschlüssel aus und aktualisieren mit einem Klick auf die beiden entgegengesetzten Pfeile in der Navigationsleiste Ihre Auswahl/Einträge.