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Pflegestärkungsgesetz II (PSG II): Mehr Anspruch auf Leistungen

Die zum Jahresbeginn in Kraft getretene Pflegereform hat dazu geführt, dass in den ersten drei Monaten des Jahres mehr Menschen als sonst erstmals Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung bekommen haben. Das geht aus der Bilanz der Pflegebegutachtung auf Basis neuer Richtlinien nach dem PSG II im ersten Quartal 2017 hervor, die der Medizinische Dienst der GKV (MDK) jetzt vorgelegt hat.

Seit rund 100 Tagen begutachten die MDK (Medizinischen Dienste der Krankenversicherung) pflegebedürftige Menschen nach einem umfassenden Verfahren und geben Empfehlungen für die neuen fünf Pflegegrade ab. 222.178 Begutachtungen nach dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff hat es gegeben. Bei mehr als 80 Prozent (185.891) der Begutachtungen haben die Gutachter einen der fünf neuen Pflegegrade empfohlen.

Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff

Die Einstufung richtet sich anders als in der Vergangenheit nicht mehr nach dem Zeitaufwand, der für die Pflegebedürftigen benötigt wird, sondern nach dem Grad der Selbstständigkeit der Patienten. Dabei geht es um elementare Lebensbereiche, unter anderem um Mobilität, Selbstversorgung, Verhaltensweisen, psychische Probleme sowie kognitive und kommunikative Fähigkeiten. Je mehr Unterstützung die Betroffenen im Alltag benötigen, desto höher der Pflegegrad und damit die Leistungen.

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