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Lange stand die Reform der Pflegeausbildung auf der Kippe. Jetzt haben sich Union und SPD auf einen Kompromiss geeinigt.
In Zukunft soll die Ausbildung in allen Pflegeschulen mit einer zweijährigen generalistischen Pflegeausbildung beginnen. Im dritten Jahr der Ausbildung können die Auszubildenden dann wählen, ob sie die generalistische Ausbildung fortsetzen und damit zur „Pflegefachfrau/Pflegefachmann“ werden oder den bisherigen Abschluss als „Altenpfleger“ oder „Kinderkrankenpfleger“ machen.
In der generalistischen Ausbildung soll es zusätzlich eine Vertiefung in der Alten- und Kinderkrankenpflege geben. Einen Einzelabschluss in der Krankenpflege wird es u.U. zukünftig nicht mehr geben. Innerhalb der ersten 6 Jahre der neueingeführten Ausbildungen, soll der Anteil der generalistischen Absolventen erfasst werden. Sind dann 50% der Abgänger aus diesen Bereichen, sollen die eigenständigen Ausbildungen nicht weitergeführt werden. Die Neuregelung der Pflegeausbildung soll ab 2019 gesetzlich in Kraft treten.
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe lobte den Kompromiss zur Neuregelung der Pflegeausbildung. Er sagte der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“, dass die Einigung „eine wichtige Weichenstellung für eine umfassende Modernisierung der Pflegeausbildung“ sei.
Kritik gibt es dagegen unter anderem vom Präsidenten des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste (bpa), Bernd Meurer. Der hält den Kompromiss der Großen Koaltion für ungeeignet, die Attraktivität des Pflegeberufs zu erhöhen. "Diese Reform wird sicher nicht zu einem Mehr an Auszubildenden führen", sagte Meurer der "Saarbrücker Zeitung". Für die Auszubildenden und für die Ausbildungsbetriebe werde es komplizierter.
Quellen:
www.aerzteblatt.de/nachrichten/74074/Pflegeberufsgesetz-Verhaltenes-Lob-von-allen-Seiten www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/f-a-z-exklusiv-groehe-lobt-kompromiss-zu-pflegeausbildung-14962723.html
www.saarbruecker-zeitung.de/politik/berliner_buero/art182516,6423815
Lange war darüber verhandelt worden, jetzt hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Reform der Pflegeberufe beschlossen und der Bundesrat hat dem neuen Gesetz zugestimmt.
Ab 2020 soll in allen Pflegeschulen die Ausbildung mit einer zweijährigen allgemeinen Ausbildung beginnen. Danach können die Auszubildenden wählen, ob sie die allgemeine Pflegeausbildung fortsetzen, oder sich als Altenpfleger oder Kinderkrankenpfleger spezialisieren.
Quelle: www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2017/kw25-de-pflegeberufe/509760