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Pflege - NRW führt neue Meldepflicht für ambulante Pflege- und Betreuungsdienste ein

Bessere Kontrollmöglichkeiten durch Meldepflicht für Pflege- und Betreuungsdienste?

Bis Ende Juni müssen sich alle ambulanten Pflege- und Betreuungsdienste in Nordrhein-Westfalen bei den zuständigen Aufsichtsbehörden anmelden. Alle Infos dazu finden Sie hier.

Alle ambulanten Pflege- und Betreuungsdienste müssen sich bis Ende Juni in Nordrhein-Westfalen bei den zuständigen Aufsichtsbehörden anmelden. Darauf hat NRW-Pflegeministerin Barbara Steffens (Grüne) hingewiesen. Bisher müssen Pflegedienste ihre Daten nur den Pflegekassen vorlegen. Durch die Meldepflicht sollen die Behörden bessere Kontrollmöglichkeiten bekommen. Für stationäre Pflegeeinrichtungen gibt es schon länger eine Meldepflicht.

Transparenz und Kontrolle der Pflegedienste werden verbessert

Die Meldepflicht hatte das Land schon vor der aktuellen Debatte über Abrechnungsbetrug in der Pflege beschlossen. "Mit diesem ersten Schritt zur Verbesserung von Transparenz und Kontrollmöglichkeiten im Bereich der ambulanten Pflege ist Nordrhein-Westfalen bundesweit Vorreiter", sagt Steffens. Die Pflegedienste müssen bei der Anmeldung verantwortliche Personen namentlich benennen. Diensten, die der Meldepflicht nicht nachkommen, droht ein Bußgeld von bis zu 20.000 Euro.

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