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Die PflegeGesellschaft und die anderen privaten Verbände in Rheinland-Pfalz verhandelten die Vergütungen für SGB XI und SGB V diesmal getrennt mit den Krankenkassen.
VDAB, bad und ABVP erzielten beim SGB V rückwirkend zum 01.04.2013 eine Erhöhung der Vergütungen um 2,03 % mit einer Laufzeit von 12 Monaten. Zusätzlich wurde ein neues Leistungsmodul „Versenden von Unterlagen“ i.H.v. 6,- € im Bereich des SGB V mit den Kostenträgern auf den Weg gebracht.
Der Verband PflegeGesellschaft erreichte für alle ambulanten bpa-Mitglieder eine rückwirkende Vergütungserhöhung zum 01. Mai 2013 für SGB V Leistungen um 2,03 %. Zusätzlich erreichte er die Anhebung der Hausbesuchspauschale auf 5,19 Euro (SGB XI Niveau). Diese Vereinbarung ist gültig bis zum 31.03.2015. Vereinbart ist zusätzlich eine automatische Steigerung der Leistungsvergütungen mit der nächsten Erhöhung der Grundlohnsumme.