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Pflege: Einführung der Pflicht zur elektronischen Abrechnung für Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI)

Pflegedienste aufgepasst: DTA-Pflicht für Qualitätssicherungsbesuche (§ 37.3 SGB XI) der Pflegegeldleistungsempfänger

Die AOK Nordost macht zum 1. Juli 2016 die DTA für Pflegeleistungen zur Pflicht. Um von diesen Zeitpunkt an kein Zahlungsausfall zu riskieren, müssen Leistungserbringer dann für die Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI und für die Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI elektronisch abrechnen. Das gelte auch für Nachtragsrechnungen, betont die AOK Nordost.

Wie hoch werden die Beratungsbesuche seitens der Kassen vergütet?

Pflegestufe Höhe Abrechenbare Kosten Beratungsbesuch (Pflegekasse), bis zu
Pflegestufe 0 21 €
Pflegestufe I 21 €
Pflegestufe II 21 €
Pflegestufe III 31 €
Laut Gesetzestext § 37 Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen
Pflegestufe I 22 €
Pflegestufe II 22 €
Pflegestufe III 32 €
Zusätzlich können zwischen Kasse und Pflegedienst abweichende Vereinbarungen getroffen werden.  

DTA-Pflicht bei AOK Nordost im Bereich Pflegeversicherung gemäß §105 SGB XI

Mit 1. Juli 2016 wird die elektronische Abrechnung per DTA Pflicht bei AOK Nordost für Pflegesachleistungen und Beratungsbesuche.

Elektronische Abrechnung auch bei der AOK Sachsen-Anhalt

Auch die AOK Sachsen hat die DTA-Abrechnung von Pflegeleistungen nach § 105 SGB XI bereits zum 31.12.15 eingeführt.

Pflegeleistungen bequem und günstig mit DMRZ.de abrechnen

Alle Leistungen nach § 105 SGB XI rechnen Sie mit DMRZ.de komfortabel mit allen Kostenträgen ab. Mit der fertigen Leistungsplanung der Pflegeleistungen ist die Abrechnung schon fast erledigt. Und Beratungsgespäche nach § 37.3 SGB XI verwalten Sie komfortabel mit unserem Pflegeterminkalender und bereiten auch mit den Termineinträgen Ihre Abrechnung der Beratungsgespäche vor. Ganz schön clever.

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