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Die AOK Nordost macht zum 1. Juli 2016 die DTA für Pflegeleistungen zur Pflicht. Um von diesen Zeitpunkt an kein Zahlungsausfall zu riskieren, müssen Leistungserbringer dann für die Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI und für die Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI elektronisch abrechnen. Das gelte auch für Nachtragsrechnungen, betont die AOK Nordost.
Pflegestufe Höhe | Abrechenbare Kosten Beratungsbesuch (Pflegekasse), bis zu |
---|---|
Pflegestufe 0 | 21 € |
Pflegestufe I | 21 € |
Pflegestufe II | 21 € |
Pflegestufe III | 31 € |
Laut Gesetzestext | § 37 Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen |
Pflegestufe I | 22 € |
Pflegestufe II | 22 € |
Pflegestufe III | 32 € |
Zusätzlich können zwischen Kasse und Pflegedienst abweichende Vereinbarungen getroffen werden. |
Mit 1. Juli 2016 wird die elektronische Abrechnung per DTA Pflicht bei AOK Nordost für Pflegesachleistungen und Beratungsbesuche.
Auch die AOK Sachsen hat die DTA-Abrechnung von Pflegeleistungen nach § 105 SGB XI bereits zum 31.12.15 eingeführt.
Alle Leistungen nach § 105 SGB XI rechnen Sie mit DMRZ.de komfortabel mit allen Kostenträgen ab. Mit der fertigen Leistungsplanung der Pflegeleistungen ist die Abrechnung schon fast erledigt. Und Beratungsgespäche nach § 37.3 SGB XI verwalten Sie komfortabel mit unserem Pflegeterminkalender und bereiten auch mit den Termineinträgen Ihre Abrechnung der Beratungsgespäche vor. Ganz schön clever.