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Die Ersatzkassen in Berlin haben den zurzeit gültigen Vertrag über die Leistungserbringung und Vergütung von Krankenfahrten gemäß § 133 SGB V überarbeitet. Das neue Vertragsangebot gilt ab dem 01.09.2012 und bedeutet eine deutliche Preissteigerung gegenüber dem bisher gültigen Vertrag.
Nach Aussagen der Ersatzkassen erkennen die Ersatzkassen damit die zwischenzeitlich eingetretenen erhöhten Aufwendungen im Bereich des Mietwagenverkehrs an.
Für die im Vertrag genannten Ersatzkassen hat die Umsetzung des Abrechnungsverfahrens im Wege der elektronischen Datenübertragung gemäß §302 SGB V bis spätestens 01.12.2012 zu erfolgen.
Für Abrechnungen ab dem 01.12.2012, die nicht im Wege der elektronischen Datenübermittlung übermittelt werden, erfolgt eine pauschale Rechnungskürzung in Höhe von bis zu 5% des Rechnungsbetrages aufgrund fehlender DTA-Übermittlung.
Für Rückfragen bezüglich dem Anschluss an diesen Vertrag dürfen wir Sie an Frau Schreinert von der VdEK verweisen: Tel. 030 25 37 74 32.