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Neues Gesetz zur Heil- und Hilfsmittelversorgung - Ausschreibung von Hilfsmitteln für Wundversorgung

Die Krankenkassen sollen bei Ausschreibung von Hilfsmitteln für Wundversorgung mehr auf die Qualität der Versorger achten. Das fordert der Verein Initiative Chronische Wunden (ICW e.V.).

Immer mehr Krankenkassen würden mit Homecare-Unternehmen Rahmenverträge zur Versorgung von Patienten mit chronischen Wunden abschließen. Laut ICW solle dabei die Qualität der Versorgung eine wesentliche Rolle spielen. So habe es der Gesetzgeber vorgegeben.

„Wir geben zu bedenken, dass die billigste Lösung nicht immer die wirtschaftlichste ist und somit der Preis nicht das alleinige Kriterium einer Ausschreibung sein kann“, heißt es in einem Vorstandspapier des ICW e.V. Die Systematik der Ausschreibungen bevorzuge stattdessen preiswerte Anbieter und lasse qualitativ bessere aber weniger preiswerte Anbieter durchfallen. Damit sei den Patienten oft nicht gedient.

Neues Gesetz zur Heil- und Hilfsmittelversorgung

Der Bundestag hatte Anfang des Jahres das neue Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) beschlossen. Es legt unter anderem fest, dass Krankenkassen künftig nicht mehr ausschließlich auf den Preis von Hilfsmitteln schauen dürfen. Stattdessen soll die Qualität der Versorgung in den Mittelpunkt rücken.

Quelle: www.lifepr.de/pressemitteilung/initiative-chronische-wunden-ev/Hilfsmittelausschreibung-Qualitaet-entscheidet/boxid/676748

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