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Arbeitnehmer in Deutschland bekommen künftig einen spürbar höheren gesetzlichen Mindestlohn. Die Lohnuntergrenze steigt Anfang 2017 von derzeit 8,50 Euro auf 8,84 Euro pro Stunde. Das hat die Mindestlohnkommission von Arbeitgebern und Arbeitnehmern jetzt festgelegt.
In einer ersten Stellungnahme erklärte Thomas Grätz, Geschäftsführer des Deutschen Taxi- und Mietwagenverbandes (BZP), wie die Einführung des Mindestlohns werde auch die erste Mindestlohnerhöhung die Branche vor erhebliche Probleme stellen. Man werde aber versuchen, neue Verhandlungen mit den Gemeinden über eine Erhöhung der Taxitarife zu vermeiden. Den dazu nötigen Spielraum verschafften dem mobilen Gewerbe die derzeit niedrigen Kraftstoffpreise.
Der bundesweite Mindestlohn wurde zum 1. Januar 2015 eingeführt. Er gilt für rund vier Millionen Beschäftigte des Niedriglohnsektors. Die nächste Anhebung steht zum 1. Januar 2019 an. Das Gesetz sieht alle zwei Jahre eine Anpassung vor.