Die AOK Baden-Württemberg hat mit den Verkehrsverbänden neue Konditionen zum 01.05.2013 ausgehandelt.
Neue Vergütungen für Krankenfahrten bei der AOK
Dabei erhöht sich der Preis für Kranken-Fahrten außerhalb des Tarifpflichtgebiets auf 0,74 Euro (vorher 0,65 Euro) pro Fahrt-km. Wartezeiten werden dann mit 0,40 Euro pro Minute (vorher 0,35 Euro) vergütet. Die AOK weist daraufhin, dass diese Konditionen ausschließlich für die AOK gelten, nicht jedoch für die Betriebskrankenkassen, IKKen, Knappschaft oder Ersatzkassen.
Neue Konditionen der Abrechnung von Krankenfahrten werden ab 01.05.2013 gültig
Für diese Kassen gelten ab dem 01.05.2013 ebenfalls neue Konditionen. Bitte verwenden Sie für die Abrechnung für Versicherte der Betriebskrankenkassen, IKKen, Knappschaft und Ersatzkassen:
- für Fahrten ab dem 01.05.2013 mit Taxi das Tarifkennzeichen 01998 - und für Fahrten ab dem 01.05.2013 mit Mietwagen das Tarifkennzeichen 01999.
Tipps zur Abrechnung mit den Kostenträgern:
In der Maske "Einstellung/Profil" können Sie in der Tabelle "Kassenverbände" Tarifkennzeichen für die einzelnen Kostenträger vorbelegen. Damit ersparen Sie sich eine Menge Tipparbeit bei der Eingabe der Fahrten in den Abrechnungsfällen.