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Hebammen: Gleichzeitige Betreuung von mehr als zwei Frauen nicht mehr möglich

Freiberufliche Geburtshelferinnen dürfen ab 2018 nur noch die gleichzeitige Betreuung zweier Frauen abrechnen, ungeachtet der aktuellen personellen Situation in der jeweiligen Klinik. Für die Hilfe weiterer werdender Mütter würde es kein Geld mehr geben.

Berufliche Einschränkungen für Beleghebammen ab 2018

Kritik an der neuen Regelung, die die Abrechnung von nicht mehr als zwei gleichzeitig betreuter Schwangeren durch Beleghebammen vorsieht, kommt vom Deutschen Hebammenverband (DHV). Er befürchtet, dass Beleghebammen aus der Geburtshilfe aussteigen werden und damit weitere Engpässe entstehen. Aktuell decken Beleghebammen 20% der Geburtshilfe ab.

Hebammen-Leistungen werden um 17% angehoben

Doch es gibt auch gute Nachrichten zur Abrechnung von Geburtshilfeleistungen: Freiberufliche Hebammen bekommen künftig mehr Geld. Das hat eine Schiedsstelle beschlossen, die zwischen den Hebammenvertreterinnen und den Gesetzlichen Krankenkassen vermitteln sollte. Die Honorare für ihre Leistungen werden rückwirkend zum 15. Juli um rund 17 Prozent angehoben.

Quelle: www.hebammenverband.de

Kontakt und weitere Informationen:
Deutscher Hebammenverband e. V.
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