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Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz zur Kostenübernahme für einen Gebärdensprachdolmetscher durch die Bundesagentur für Arbeit, das zugunsten des Auszubildenden mit Behinderung verkündet wurde, könnte zu einem Meilenstein für die Inklusionspolitik werden.
Das rheinland-pfälzische Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) klagte für den schwerbehinderten, gehörlosen Mann mit dem Ziel der Kostenübernahme von 7.500 Euro für den Gebärdensprachdolmetscher, den dieser für seine Ausbildung brauche und gewann. Das Gericht setzte durch, dass die Bundesagentur für Arbeit die vollen Kosten in Höhe von 7.500 Euro übernehmen muss.