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Gestiegene Vergütungen für Podologie ab 1.9.2015

Bei der BKK in Bayern gelten ab dem 01.09.2015 neue Preise für podologische Leistungen. Alle nach dem 31.08.2015 verordneten Leistungen werden zu diesen Sätzen vergütet. Auch bei der IKK classic in Bayern, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen wurden die Vergütungen angehoben.

Die Preise gelten für podologische Leistungen, die ab dem 1. August 2015 an Versicherte der IKK classic erbracht werden.

Außerdem hat der ZFD neue Vergütungen mit der Knappschaft Bahn See für den Osten verhandelt. Die neuen Preise treten rückwirkend zum 01.06.2015 in Kraft.

In der ersten Stufe werden die Preise / Vergütungen laut ZFD „in den neuen Bundesländern zwischen 7 und 18 % angehoben um dann ab 01.09.2016 mit einem gemeinsamen Satz gegenüber der Knappschaft abzurechnen. Auch hier wurden wieder deutliche Schritte über der Grundlohnsumme vereinbart, je nach Position 9 - 13 %.“

Wie gewohnt haben wir die neuen Tarife pünktlich in DMRZ.de hinterlegt, so dass Sie einfach mit den aktuellen Preisen abrechnen können. 

Sollten wir in Einzelfällen von Vergütungsänderungen keine Mitteilung bekommen, dann senden Sie uns die Preislisten einfach unter Angabe Ihrer Kundennummer per Fax an 0211 6355 9088 oder per E-Mail an support(at)dmrz.de.

Rückruf-Service Rückrufe erfolgen in der Regel Mo.-Fr.: 8.30-17.00 Uhr
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