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30.03.2010: Ab 1. Januar 2010 tritt die neue Hebammen-Vergütungsvereinbarung (Anlage 1 zum Vetrag nach § 134a SGB V) in Kraft.
Danach werden die Positionsnummern nun in verschiedene Endziffern aufgeteilt. So werden Leistungen mit der Endziffer 0 bei der Abrechnung für ambulante hebammenhilfliche Leistungen an der Versicherten verwendet. Leistungen mit der Endziffer 1 werden genutzt, wenn die Leistungen durch Beleghebammen während des Krankenhausaufenthaltes der Versicherten erfolgen. Mit der Endziffer 2 werden Leistungen abgerechnet, die durch Beleghebammen während des Krankenhausaufenthaltes der Versicherten in einer 1:1-Betreuung erfolgen. Geändert haben sich auch die Vergütungssätze, die für alle Leistungen erhöht wurden. All diese Änderungen haben wir für Sie bereits ins DMRZ-System übernommen, so dass Sie ab dem 1.1.2010 direkt mit den neuen Sätzen und Positionsnummern abrechnen können.
Hier finden Sie den Hebammenhilfe-Vertrag u. a. mit der Anlage "Hebammen-Vergütungsvereinbarung"
Quelle:www.gkv-datenaustausch.de