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Erstmalig verbindliche bundesweite Regelungen für Qualitätsmaßstäbe für häusliche Krankenpflege 2018

Ambulante Intensivpflege - vdek und bpa setzen neue Qualitätsmaßstäbe für Versorgung

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) hat zusammen mit dem Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) erstmalig verbindliche bundesweite Regelungen zur Qualität der Versorgung im Rahmen der häuslichen Krankenpflege abgeschlossen. Diese würden die organisatorischen und pflegefachlichen Anforderungen an den Pflegedienst regeln und somit wichtige Versorgungsstandards setzen, schreibt der bpa auf seiner Internetseite.

Pflegedienste müssen beispielsweise eine speziell qualifizierte, examinierte Pflegekraft mit Zusatzqualifikation als Atmungstherapeut o. Ä. vorweisen können und an allen Tagen der Woche 24 Stunden erreichbar sein. Profitieren von den neuen Regelungen würden nach Angabe des bpa Versicherte der Techniker Krankenkasse (TK), BARMER, DAK-Gesundheit, Kaufmännischen Krankenkasse (KKH), Handelskrankenkasse (HKK) und Hanseatischen Krankenkasse (HEK).

Quelle: www.bpa.de/Aktuelles.112.0.html?&no_cache=1&tx_ttnews%5Btt_news%5D=4250&cHash=6d0413f2bf92ca3d2d265c086d49b262

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