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Der Verband Deutscher Alten und Behindertenhilfe (VDAB), der Arbeitgeber- und BerufsVerband Privater Pflege e.V. (ABVP), der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) und der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) haben für den 1. April 2017 neue Preise mit allen Primär- und Ersatzkassen in Rheinland-Pfalz ausgehandelt. So erhalten Pflegedienste mehr Geld für SGB-XI-Leistungen.
Die Leistungen zum § 45b Sozialgesetzbuch Elf (SGB XI) bzw. der Anspruch auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen für die Pflegebedürftigen sind davon nicht betroffen. (Dieser Anspruch gilt seit 01.01.2017 grundsätzlich ab „Pflegegrad 0“)
Auch die Leistungen „Qualifizierte Betreuungskräfte“ sind von der Anhebung nicht betroffen. Zusätzliche Betreuungsleistungen kommen nicht nur für Pflegebedürftige infrage, die zuhause leben, sondern auch für die Versorgung in Pflegeheimen und Tagespflegeeinrichtungen. Hier finanziert der Gesetzgeber für je 20 Pflegeheimbewohner eine zusätzliche Betreuungskraft.