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Spezialfachärztliche Teams können Leistungen der ASV (ambulante spezialfachärztliche Versorgung) gemäß § 116 b Abs. 6 Satz 8 und 9 SGB V auf der Website des Instituts des ergänzten Bewertungsausschusses online einsehen.
Die Leistungsübersichten stehen getrennt nach Indikationen als .xlsx Datei auf http://institut-ba.de/service/asvabrechnung.html zur Verfügung:
Das Institut des Bewertungsausschusses ist im Jahr 2006 von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und den Spitzenverbänden der gesetzlichen Krankenkassen(GKV) gegründet worden.
Auf seiner Website erläutert das Institut des Bewertungsausschusses die Aufgaben des G-BA so:
„Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) legt gemäß § 116 b Absatz 4 Satz 2 SGB V den Behandlungsumfang in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) fest. Nach § 5 der Richtlinie zur ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV-Richtlinie) ergibt sich der Behandlungsumfang der ASV erkrankungs- oder leistungsbezogen aus den Anlagen.“
Ebenfalls zu den Aufgaben zählt die Veröffentlichung der abrechenbaren Leistungen ambulanter spezialfachärztlicher Versorgung.