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AOK Bayern führt DTA für Verhinderungspflege, Entlastungsleistungen und Beratungseinsätze ein

Die Allgemeine Ortskrankenkasse Bayern (AOK) führt mit 1. Oktober 2017 für weitere Leistungen der häuslichen Krankenpflege die elektronische Abrechnung per Datenträgeraustausch (DTA) ein.

Ab sofort können ambulante Pflegedienste stundenweise Verhinderungspflege nach 39 SGB XI, Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI und Beratungseinsätze nach § 37 Absatz 3 SGB XI per DTA mit der AOK Bayern abrechnen. 

Ziel sei es, die DTA-Abrechnung nach § 302 SGB auch für diese Leistungen in Zukunft verpflichtend zu machen, sagte uns die AOK Bayern. Pflegedienste, die dann weiter in Papierform abrechnen, müssten mit Abzügen in Höhe von bis zu 5 Prozent der Rechnungssumme rechnen. Aktuell sei aber auch weiterhin eine Abrechnung in Papierform möglich.

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