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AOK Baden-Württemberg fordert die Angabe der Arztnummer, es drohen Rechnungsrückläufer

Eine interne Prüfung der AOK Gesundheitskasse Baden-Württemberg zeigte nun beim qualifizierten Krankentransport, dass in vielen Abrechnungen die lebenslangen Arztnummern und Betriebsstättennummern bzw. die Institutionskennzeichen bei Ausstellung durch das Krankenhaus fehlten, obwohl diese auf der Verordnung angegeben waren.

Nach Beobachtungen der Kassen wurden die Nummern mit „9ern“ aufgefüllt. Aus diesem Grund möchten wir unsere Kunden dazu auffordern, bei der elektronischen Abrechnung über das Deutsche Medizinrechenzentrum im eigenen Interesse unbedingt diese Angaben zu machen, da es andernfalls zukünftig zu Zurückweisungen wegen Unvollständigkeit kommen kann.

Wie gewohnt haben wir die neuen Abrechnungs-Tarife pünktlich in DMRZ.de hinterlegt, so dass Sie Krankenfahrten bzw. Krankentransporte einfach mit den aktuellen Preisen abrechnen können.

Sollten wir in Einzelfällen von Vergütungsänderungen keine Mitteilung bekommen, dann senden Sie uns die Preislisten einfach unter Angabe Ihrer Kundennummer per Fax an 0211 6355 9088 oder per E-Mail an support(at)dmrz.de.

Rückruf-Service Rückrufe erfolgen in der Regel Mo.-Fr.: 8.30-17.00 Uhr
Interessenten-Hotline 0211 6355-9087 Mo.-Fr.: 8.30-17.00 Uhr
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