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Antrags- und Genehmigungsverfahren im langfristigen Heilmittelbedarf wird vereinfacht

Diagnoseliste für Heilmittelbedarf wird um 14 Erkrankungen erweitert

Die komplexen Regelungen zum langfristigen Heilmittelbedarf werden zum 1. Januar 2017 vereinfacht und die Diagnoseliste erweitert. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen.

Geändert wird beispielsweise, dass Patienten mit langfristigem Heilmittelbedarf außerhalb des Regelfalls direkt eine Verordnung ausgestellt werden kann. Auf das Antrags- und Genehmigungsverfahren wird verzichtet.

Außerdem wird die Diagnoseliste zum 1. Januar 2017 um 14 neue Erkrankungen erweitert. Für alle gelisteten Diagnosen gilt schon heute: Die Verordnungen unterliegen nicht der Wirtschaftlichkeitsprüfung, was die Ärzte entlastet. 

Nicht gelistete Diagnosen, die in Einzelfällen einen langfristigen Heilmittelbedarf darstellen, können weiterhin durch eine Genehmigung unbefristet oder für mehrere Jahre befristet ausgesprochen werden.

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