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Düsseldorf, 22.7.2014: Wir fragten Herrn Tenhagen, Präsident beim Sportfachverband für den Behinderten- und Rehabilitationssport in Schleswig-Holstein (RSBV SH) zur bevorstehenden bundesweiten Pflicht ab 1.2.2015 zur DTA-Abrechnung aller vdek-Versicherten.
Herr Tenhagen: Die Mitteilung zur DTA Einführung haben wir im Mai 2014 durch den Deutschen Behindertensportverband erhalten. Da der RBSV schon seit 2012 mit dem Deutschen Medizinrechenzentrum zusammenarbeitet, sind auch unsere Vereine laufend über die Entwicklung hin zur elektronischen Abrechnung informiert worden. Es haben sich in Schleswig-Holstein schon 50 % der Vereine dem Angebot der Abrechnung angeschlossen.
Herr Tenhagen: Alle Landesverbände auch der RBSV S-H werden regelmäßig durch den Deutschen Behindertensportverband über neue Entwicklungen informiert.
Herr Tenhagen: Die Daten werden durch die Vereine an den RBSV S-H (in Papierform) zugeschickt.
Herr Tenhagen: In den internen Prozessen wird sich nichts ändern. Es wird allerdings mit einem größeren Arbeitsaufkommen gerechnet.
Herr Tenhagen: Durch die DTA Pflicht wird es für die Vereine, wenn sie das Angebot des Verbandes nutzen, eine Arbeitserleichterung geben, da einige Arbeitsgänge für die Kassenwarte wegfallen.
Herr Tenhagen: An die Krankenkassen nein, aber die Deutsche Rentenversicherung hat noch keine Möglichkeit der elektronischen Abrechnung.
Herr Tenhagen: Zur Zeit haben wir keine Wünsche, wir sind mit dem Programm des Deutschen Medizinrechenzentrums zufrieden. Auch die Zusammenarbeit klappt einfach gut.
Wir danken Herrn Tenhagen, Präsident beim Sportfachverband für den Behinderten- und Rehabilitationssport in Schleswig-Holstein (RSBV SH) für das Interview.