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Antworten auf Ihre Fragen zu der Umstellung des Beförderungsdienstes auf die Internetplattform des Deutschen Medizinrechenzentrums (DRMZ.de). Wir beantworten die häufigsten Fragen von Taxikunden, die eine Beförderung in Anspruch nehmen möchten.
Nein. Durch OnTrabio wird der Beförderungsdienst anders organisiert. Die Buchung und die Genehmigung der Fahrten erfolgt nun über die Internet-Plattform des Deutschen Medizinrechenzentrums (DMRZ.de). Aus diesem Grund haben Sie eine TAN-Liste erhalten, die Sie gut aufbewahren sollten.
Mit dieser TAN-Liste buchen Sie ab sofort Ihre Fahrten, durch Angabe Ihrer Fahrgastnummer, die sich oben auf der TAN-Liste befindet und durch Angabe einer zufällig abgefragten TAN-Nummer. Ihre Karte, die Sie bisher zur Fahrtenbuchung genutzt haben, benötigen Sie nun nicht mehr.
Um eine Fahrt zu buchen und in Anspruch zu nehmen, benötigen Sie die Fahrgastnummer, die auf Ihrer TAN-Liste vermerkt ist. Zudem wird nach einer zufällig abgefragten TAN-Nummer gefragt. Sie sollten die TAN-Liste also sicher aufbewahrt mit sich führen.
Nicht zuletzt sollten Sie Ihren Lichtbildausweis bei sich haben, da der Fahrer sich bei Fahrtantritt davon überzeugen möchte, den richtigen Kunden zu befördern.
Nein. Es gibt meist bestimmte ausgewählte Beförderungsdienste, bei denen Sie Ihre Fahrt buchen können. Die Stadt Karlsruhe bzw. Stadt Gelsenkirchen hat Ihnen etwa eine Liste zur Verfügung gestellt. Und auch auf der Rückseite der TAN-Liste, die Sie für die Buchung der Fahrt benötigen, finden Sie eine Auswahl an Taxiunternehmen.
Nein. Die TAN-Liste umfasst stets 100 TAN-Nummern (auf der TAN-Liste für Blinde sind es 40 Nummern). Über die Anzahl der Ihnen zustehenden Fahrten entscheidet allerdings die Kommune. Das heißt, wenn Sie noch 60 TAN-Nummern übrig haben, kann es trotzdem sein, dass Sie z. B. nur noch 2 Fahrten übrig haben. Die Anzahl der verbleibenden Fahrten können Sie jederzeit bei Ihrem Fahrdienst oder dem Beförderungsdienst der Kommune erfragen.
Die Stadt oder die Kommune bestimmt anhand gewisser Bewertungskriterien, wie viele Fahrten Ihnen pro Quartal zustehen. Bei Unklarheiten wenden Sie sich bitte an die Kommune.
Nein, die TAN-Listen und Fahrten stehen nur Ihnen zur Verfügung. In Kombination TAN-Nummer, Fahrgastnummer und Lichtbildausweis sind diese Listen personalisiert. Bitte erfragen Sie bei der Stadt, ob Sie eine Begleitperson mitnehmen dürfen.
Sie haben die Möglichkeit, Ihre TAN-Liste sperren zu lassen. Dann können mit dieser Liste keine Fahrten mehr gebucht werden. Sie erhalten nach Sperrung automatisch eine neue TAN- Liste. Bitte beachten Sie, dass bei Verlust der TAN-Liste eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 Euro entsteht.