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Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG): Herausforderung an Software für Pflegedienste

Das Deutsche Medizinrechenzentrum ist vorbereitet

Düsseldorf, den 15. November 2012: Ab dem 1. Januar 2013 tritt das Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG) in Kraft. Für ambulante Pflegedienste birgt das neue Gesetz einige Herausforderungen. So soll neben der bisher üblichen Vergütung nach Leistungskomplexen und (Wege)pauschalen ab 2013 auch eine Vergütung nach Zeit angeboten werden. Hier kommt der eingesetzten Software im Pflegebetrieb große Bedeutung zu. Beim Deutschen Medizinrechenzentrum (DMRZ) werden derzeit alle Weichen gestellt, damit Pflegedienste auch in 2013 problemlos mit der Software3 für Pflegedienste arbeiten und mit den Kostenträgern abrechnen können.

Künftig können die von Pflegediensten angebotenen Leistungen flexibel und persönlich werden. Das zumindest sieht das im September im Bundesrat verabschiedete Pflege-Neuausrichtungsgesetz vor. Für Pflegedienste bedeutet das in den nächsten Monaten eine Menge Arbeit, denn sie müssen jedem Pflegekunden eine alternative, d. h. eine von dem tatsächlichen Zeitaufwand eines Pflegeeinsatzes abhängige Vergütungsregelung anbieten. Wer als Pflegedienst nicht aufpasst, für den erhöht sich nicht nur der Verwaltungsaufwand, sondern es drohen auch Umsatzeinbußen, wenn die Zeittarife zu niedrig angesetzt werden. Alle Infos erhalten Sie in der Online-Broschüre des DMRZ mit wichtigen Tipps und einem Zeitplan für Pflegedienste, die einen solchen Mehraufwand gering halten wollen, brauchen eine gute Software, die alle Aspekte des neuen Gesetzes berücksichtigt. Das DMRZ arbeitet derzeit daran, seine Software3 für ambulante Pflegedienste fit für die Neuerungen des Pflege-Neuausrichtungsgesetz zu machen inkl. der angepassten Abrechnungssätze für Pflegesachleistungen und Pflegegeld in Pflegestufe I und Pflegestufe II. Wer mit der DMRZ-Software arbeitet, der wird also die Auswirkungen des PNG abfedern können.

Verwaltungsaufwand wächst

Die Anschaffung einer guten und flexiblen Software für Pflegebetriebe ist durch den gestiegenen Verwaltungsaufwand durch das Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG) eine dringende Notwendigkeit. Allein die Tatsache, dass auf Grundlage der Vereinbarungen der Pflegedienste mit den Krankenkassen allen Pflegebedürftigen vor jedem Vertragsschluss und bei jeder wesentlichen Veränderung (in der Regel) schriftlich zwei Kostenangebote unterbreitet werden müssen, damit die Pflegebedürftigen zwischen einer zeitabhängigen und einer vom Zeitaufwand unabhängigen Vergütung wählen können, erfordert eine gute elektronische Hilfe. Hinzu kommt, dass die ausgewählte Vergütungsform im Pflegevertrag dokumentiert werden muss, wobei die Software ebenfalls unterstützen kann.

Pflegediensten drohen Umsatzeinbußen

Pflegediensten, die sich nicht angemessen auf das Pflege-Neuausrichtungsgesetz vorbereiten, drohen Umsatzeinbußen, da sich die Neuregelungen insbesondere auf die Umsätze und Gewinne auswirken. Haben sich längere und kürzere Einsätze über die Komplexvergütung bisher untereinander quer finanziert, so ist genau diese Querfinanzierung gefährdet, da das Gesetz vorschreibt, dass dem Pflegekunden grundsätzlich zwei Angebote gegenübergestellt werden müssen: Eines nach Komplexen und ein zweites nach Zeit. Eines der Probleme dabei ist sicherlich die Berechnung der Stundenvergütung, die je nach tatsächlichem Aufwand an Zeit anteilig berechnet werden muss. Maßstab dafür ist der tatsächliche Aufwand der Pflegekraft an Zeit vor Ort. Pauschalierungen sind unzulässig. Damit können Vergütungen auch nicht so bemessen werden, dass etwa für jede angefangene Viertelstunde eine anteilige Stundenvergütung berechnet wird. Dieser Umstand macht also eine exakte Minutenkalkulation für jede einzelne Pflegeleistung nötig, die dann mit den bisherigen Pauschalen verglichen werden muss. Nur auf diesem Wege können künftig zeitabhängige Vergütungen vereinbart werden, die betriebswirtschaftlich vertretbar sind. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist auch der durch die Neuregelung des Pflegegesetzes wachsende Konkurrenzdruck. Durch leichter vergleichbare Leistungen werden sich ab 2013 Pflegekunden verschiedene Angebote einholen und Pflegedienste vergleichen. Ist die Zeitvergütung dann nicht auskömmlich verhandelt, kann es zu herben Umsatzeinbußen kommen, die insbesondere kleinere Pflegedienste hart treffen werden. Ohne eine passende Softwarelösung riskieren Pflegedienste, durch das Pflege-Neuausrichtungsgesetz ins Hintertreffen zu geraten. Das DMRZ und seine Software3 für Pflegedienste helfen dabei, Ihre Stundensätze zu kalkulieren und auch allen anderen Anforderungen des neuen Gesetzes gelassen zu begegnen. Mit der mobilen Rückerfassung von Leistungen direkt beim Patienten über Apps für Android ™ und iPhone werden auch die Zeiterfassung und damit die Kalkulation der Stundensätze sowie deren Nachweis einfach.

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