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So einfach tragen Sie eine Zuzahlungsbefreiung ein

Wenn einer Ihrer Patienten von der Zuzahlung befreit ist, können Sie dies mit nur wenigen Schritten in in unserem Online-Systemn eintragen. Hierfür geben Sie das Datum der Zustellungsbefreiung ein. Behandlungen, die nach diesem Datum erfolgen, werden im System als "zuzahlungsbefreit" gekennzeichnet. In der Taxierung der Heilmittelverordnungen wird die Befreiung automatisch berücksichtigt.

Öffnen Sie die Maske "Heilmittelverordnungen". Setzen Sie im Bereich Kennzeichen einen grünen Haken vor "Gebühr frei".

Im unteren Bereich der Maske wird Ihnen eine Tabelle angezeigt, in der Sie Zuzahlungsbefreiungen eintragen können. Tragen Sie in der Spalte Befreit ab den Tag ein, ab der die Befreiung gültig ist. 

Unser Tipp

Schicken Sie eine Kopie der Bescheinigung zur Zuzahlungsbefreiung mit Ihren Rechnungen mit. Sie vermeiden Rechnungskürzungen und unnötige Nachfragen der Kostenträger.

Rückruf-Service Rückrufe erfolgen in der Regel Mo.-Fr.: 8.30-17.00 Uhr
Interessenten-Hotline 0211 6355-9087 Mo.-Fr.: 8.30-17.00 Uhr
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