Podologische Komplexbehandlung

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Podologische Komplexbehandlung: Was das ist und wozu diese gut ist

Eine Podologische Komplexbehandlung ist eine medizinische Fußpflege, bei der eine Hornhautabtragung und eine Nagelbearbeitung gleichzeitig durchgeführt werden. Ein solches, vom Arzt verordnetes Heilmittel erhalten oft Diabetiker, die unter einem diabetischen Fußsyndrom (DFS) leiden. Neuerdings können aber auch Querschnittspatienten oder Menschen mit einer sensomotorischen Nervenerkrankung eine Podologische Komplexbehandlung verschrieben bekommen. Wir stellen die genauen Voraussetzungen, die passenden Positionsnummern Podologen und den Behandlungsablauf vor.

Was ist eine podologische Komplexbehandlung und was sind die Voraussetzungen?

Laut §28 (Absatz 4) der Heilmittel-Richtlinie (HeilM-RL) dient eine Podologische Komplexbehandlung „der gleichzeitigen Hornhautabtragung und Nagelbearbeitung, sofern diese medizinisch erforderlich sind“.

Grundvoraussetzung ist zunächst, wann einem Menschen eine auf Kosten der gesetzlichen Krankenkasse verordnete medizinische Fußpflege (Podologie) überhaupt zusteht. HeilM-RL §27 (2): „Die Podologische Therapie kommt nur in Betracht bei Patientinnen und Patienten, die ohne diese Behandlung unumkehrbare Folgeschädigungen der Füße erleiden würden, wie sie durch Entzündungen und Wundheilungsstörungen entstehen können.“ Risikofaktoren sind unter anderem Durchblutungsstörungen, Wundheilungsstörungen oder ein Geschwür am Fuß auf Grundlage einer Deformität oder Fußschädigung.

Um im Speziellen eine Podologische Komplexbehandlung verordnet zu bekommen, sind aber weit mehr Voraussetzungen gegeben. Definiert werden sie im Heilmittelkatalog, und zwar in Kapitel II (vor Oktober 2020 in Kapitel I B). Verschrieben wird eine Podologische Komplexbehandlung bisher immer jenen Menschen, die unter einem Diabetischen Fußsyndrom (Diagnosegruppe DF) leiden. Seit Juli 2020 aber ist eine Podologische Komplexbehandlung auch bei anderen Leiden möglich. Ebenfalls eine Komplexbehandlung erhält, wer eine krankhafte Schädigung am Fuß infolge einer sensiblen oder sensomotorischen Neuropathie hat (Diagnosegruppe NF). Gemeint sind Erkrankungen des Nervensystems, durch die das Zusammenspiel zwischen Wahrnehmung und Motorik am Fuß nicht gewährleistet ist. Ebenso steht einem eine Komplexbehandlung zu, wer am Fuß krankhafte Schädigungen aufgrund eines kompletten oder teilweisen Querschnittsyndroms aufweist (Diagnosegruppe QF).

Hornhautabtragung und Nagelbearbeitung – das beinhaltet die Podologische Komplexbehandlung

Die Podologische Komplexbehandlung beinhaltet eine gleichzeitige Hornhautabtragung und Nagelbearbeitung. Anstatt eine Komplexbehandlung zu verschreiben, könnte der Arzt auch nur eine der beiden Maßnahmen verschreiben, sollte das ausreichen.

Was macht eine Hornhautabtragung und eine Nagelbearbeitung aus?

  • Eine Hornhautabtragung ist notwendig, wenn am Fuß eine übermäßig starke Verhornung der Haut stattfindet, die unter Umständen zu Schmerzen führen kann. Podologen sprechen dabei von einer schmerzlosen bzw. schmerzhaften Hyperkeratose. §28 (4) der Heilmittel-Richtlinie gibt dazu an: „Die Abtragung der verdickten Hornhaut dient der Vermeidung von drohenden Hautschädigungen wie Fissuren, Ulzera und Entzündungen durch spezifische Techniken der Schälung und des Schleifens der Haut unter Schonung der Keimschicht.“

  • Eine Nagelbearbeitung wird bei einem pathologischen Nagelwachstum vorgenommen. Gemeint sind damit Verdickungen an den Fußnägeln oder die Tendenz, dass ein Fußnagel sehr wahrscheinlich einwächst. §28 (4) der Heilmittel-Richtlinie sagt: „Die Nagelbearbeitung dient der verletzungsfreien Beseitigung abnormer Nagelbildungen zur Vermeidung von drohenden Schäden an Nagelbett und Nagelwall durch spezifische Techniken wie Schneiden, Schleifen und/oder Fräsen.“

Hier finden Sie die aktuelle Heilmittel-Richtlinie.

Podologische Komplexbehandlung bei einem Diabetischen Fußsyndrom (DFS)

Die Podologie und im Speziellen die Podologische Komplexbehandlung kommt vor allem beim Diabetischen Fußsyndrom (DFS, umgangssprachlich auch „diabetischer Fuß“) zu tragen. Ein dauerhaft überhöhter Blutzuckerspiegel kann nämlich die Augen, Nieren und/oder Nerven schädigen; die Ursache für dieses Leiden wurde bis heute noch nicht entdeckt. Nervenschäden können die Füße in einer dieser beiden Formen betreffen:

  • Diabetische Neuropathie: Die Schmerzempfindung ist durch die Nervenschädigung stark beeinträchtigt. Teilweise kann das Schmerzempfinden auch ganz aussetzen, so dass selbst tiefe Wunden nicht wahrgenommen werden können. Durch Steinchen im Schuh, eine stümperhafte Fußpflege oder eine dauerhafte Fehlstellung können so Wunden an den Füßen auftreten.

  • Diabetische Angiopathie: Durchblutungsstörungen an den Füßen können aufgrund von Schäden an Blutgefäßen auftreten.

Ein diabetischer Fuß ist keine Seltenheit: Etwa 15 Prozent der Diabetiker erhalten im Laufe des Lebens Wunden an den Füßen, die nur sehr schlecht heilen und überaus schmerzhaft sind. Diabetiker mit Fußsyndrom sollten in etwa alle 4 bis 6 Wochen eine Komplexbehandlung erhalten.

Bei der Verordnung einer Podologischen Komplexbehandlung kommen ganz bestimmte „Messinstrumente“ zum Einsatz. Zum einen werden Schäden am Fuß mit den sogenannten Wagner-Stadien oder -Graden bewertet. Die Bandbreite reicht von einem Fuß ohne Hautläsion (0) bis zum Absterben von Gewebe am gesamten Fuß (5). Die Heilmittel-Richtlinie gibt unter §27 (3) an: „Die Podologische Therapie ist nur zulässig zur Behandlung von Schädigungen am Fuß, die keinen Hautdefekt aufweisen (entsprechend Wagner-Stadium 0, d.h. ohne Hautulkus).“ Schon bei kleinen Hautdefekten ab Wagner-Stadium 1 muss der Fuß ärztlich und nicht podologisch behandelt werden.

Eine weitere Skala betrifft eingewachsene Fußnägel und reicht von 1 bis 3. Laut der HeilM-RL ist eine podologische Therapie nur bei Stadium 1 gestattet. Hierbei handelt es sich um eine beginnende Entzündung, da der Nagel bereits so sehr in die Haut eingewachsen ist, dass es bereits schmerzt. Ist die Entzündung aber bereits fortgeschritten, ist eine ärztliche Behandlung notwendig.

All diese Einschränkungen betreffen Podologie allgemein, nicht nur die Podologische Komplexbehandlung.

Die Positionsnummern für Podologische Komplexbehandlung

Um als Podologe eine Maßnahme korrekt mit den Kostenträgern abrechnen zu können, sind Positionsnummern absolut notwendig. Oder die Angabe dieser Nummer kann die Krankenkasse die Heilmittelabrechnung ablehnen. Zwar lassen sich zurückgewiesene Abrechnungen in der Regel korrigieren, aber durch die entstandenen Zeitverzögerung erhalten Podologen ihr Geld entsprechend später.

Positionsnummern für Heilmittel sind fünfstellig, wobei die erste Stelle die Heilmittel-Gruppe (in diesem Fall 7 für Podologen) angibt und die zweite sowie dritte Stelle die Therapieform (80 für Maßnahmen der podologischen Therapie) ausmachen. Die letzten beiden Ziffern der Positonsnummer nennen das exakte Heilmittel. Die beiden hier relevanten Heilmittelpositionsnummern sind 78003 (Podologische Komplexbehandlung) und 78006 (Podologische Komplexbehandlung an einem Fuß).

Beachten Sie: Findet die Podologische Komplexbehandlung in einem Krankenhaus statt, wird vorne anstatt einer 7 eine 6 genannt. Ist die Komplexbehandlung eine ambulante Vorsorgeleistung, die an einem anerkannten Kurort durchgeführt wird, ist an erster Stelle die Ziffer 8 zu verwenden.

So läuft eine Podologische Komplexbehandlung ab

Eine Komplexbehandlung dauert in der Regel 40 bis 50 Minuten.

  1. Erste Beobachtungen: Schon beim Eintreten beobachtet der Podologe, wie ein Patient sich bewegt, ob dieser humpelt oder er seine Knöchel einknickt.

  2. Anamnese: Im Gespräch werden die (Vor-)Erkrankungen aus Sicht des Patienten betrachtet. Auch Fragen zu Operationen an den Hüften oder Beinen oder zu Allergien oder Medikamenten werden gestellt.

  3. Fußbad: Zur Reinigung der Füße und zur Vorbereitung der Behandlung wird ein Fußbad genommen.

  4. Inspektion der Füße und Schuhe: Die Füße werden genauer angesehen und abgetastet. Auch die Schuhe und ggf. Schuheinlagen werden begutachtet.

  5. Podologische Behandlung: Nun kommt es zur hauptsächlichen Behandlung. Im Falle einer Podologischen Komplexbehandlung findet eine Hornhautabtragung und ein Nagelbearbeitung statt. Bei Bedarf werden auch andere Beschwerden – wie z. B. Nagelpilz oder Hühneraugen – behandelt.

  6. Fußmassage: Zum Schluss werden die Füße mit passenden Pflegeprodukten eingerieben.

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