Diabetische Neuropathie: Die Schmerzempfindung ist durch die Nervenschädigung stark beeinträchtigt. Teilweise kann das Schmerzempfinden auch ganz aussetzen, so dass selbst tiefe Wunden nicht wahrgenommen werden können. Durch Steinchen im Schuh, eine stümperhafte Fußpflege oder eine dauerhafte Fehlstellung können so Wunden an den Füßen auftreten.
Diabetische Angiopathie: Durchblutungsstörungen an den Füßen können aufgrund von Schäden an Blutgefäßen auftreten.
Ein diabetischer Fuß ist keine Seltenheit: Etwa 15 Prozent der Diabetiker erhalten im Laufe des Lebens Wunden an den Füßen, die nur sehr schlecht heilen und überaus schmerzhaft sind. Diabetiker mit Fußsyndrom sollten in etwa alle 4 bis 6 Wochen eine Komplexbehandlung erhalten.
Bei der Verordnung einer Podologischen Komplexbehandlung kommen ganz bestimmte „Messinstrumente“ zum Einsatz. Zum einen werden Schäden am Fuß mit den sogenannten Wagner-Stadien oder -Graden bewertet. Die Bandbreite reicht von einem Fuß ohne Hautläsion (0) bis zum Absterben von Gewebe am gesamten Fuß (5). Die Heilmittel-Richtlinie gibt unter §27 (3) an: „Die Podologische Therapie ist nur zulässig zur Behandlung von Schädigungen am Fuß, die keinen Hautdefekt aufweisen (entsprechend Wagner-Stadium 0, d.h. ohne Hautulkus).“ Schon bei kleinen Hautdefekten ab Wagner-Stadium 1 muss der Fuß ärztlich und nicht podologisch behandelt werden.
Eine weitere Skala betrifft eingewachsene Fußnägel und reicht von 1 bis 3. Laut der HeilM-RL ist eine podologische Therapie nur bei Stadium 1 gestattet. Hierbei handelt es sich um eine beginnende Entzündung, da der Nagel bereits so sehr in die Haut eingewachsen ist, dass es bereits schmerzt. Ist die Entzündung aber bereits fortgeschritten, ist eine ärztliche Behandlung notwendig.
All diese Einschränkungen betreffen Podologie allgemein, nicht nur die Podologische Komplexbehandlung.