Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistungen?
Pflegegeld ist für Versicherte gedacht, die zuhause von Angehörigen, Freunden oder Bekannten ehrenamtlich gepflegt werden. Beratungsbesuche der Pflegefachkräfte sollen dieses Angebot unterstützen, um sicher zu stellen, dass der Versicherte angemessen versorgt wird.
Pflegesachleistungen sind für den Einsatz von ambulanten Pflegediensten gedacht. Die ambulanten Pflegediensten rechnen Ihre Leistungen direkt mit der Krankenkasse bzw. dem Kostenträger ab. Zusätzlich gibt es bei den Pflegesachleistungen eigene Sätze für die Voll- und Teilstationäre Pflege / Versorgung.
Beide Leistungen können miteinander kombiniert werden.
Mit dem Pflegestärkungsgesetz II sind 2017 zu den ambulanten und teilstationären Leistungen ergänzend die Entlastungsleistungen dazugekommen.
Können Pflegegeld und Pflegesachleistungen miteinander kombiniert werden?
Sog. Kombinationsleistungen sind dann möglich, wenn der zu Pflegende durch Angehörige und einen häuslichen Pflegedienst zuhause gepflegt wird. In diesem Fall reduziert sich das die volle Höhe des Pflegegeldes auf das anteilige Pflegegeld. Die Faustformel zur Berechnung des verringerten Pflegegeldes basiert darauf, dass der Anspruch auf Pflegegeld sich um den Prozentsatz der nicht ausgeschöpften Pflegesachachleistungen verringert.
Beispiel: Ein Pflegebedürftiger mit Pflegegrad 4 hat 2019 Anspruch auf monatlich 1.612 Euro Sachleistungen für ambulante Pflege durch einen Pflegedienst oder auf das volle Pflegegeld von 728 € Euro bei Pflege durch Angehörige. Nimmt er 60 Prozent (d. h. 967,20 Euro) der Sachleistungen in Anspruch, stehen ihm dann noch 40 Prozent seines Pflegegeldes zu, also 40 % von 728 Euro = 291,20 Euro, über die er frei verfügen kann.
Müssen Pflegegelder versteuert werden?
Laut § 3 Nr. 1a Einkommenssteuergesetz EStG, sind Pflegegelder nicht steuerpflichtig. Für Angehörige ist die häusliche Pflege, Betreuung und hauswirtschaftliche Versorgung eines Familienmitgliedes in Höhe des an den Pflegebedürftigen gezahlten Pflegegeldbetrages steuerfrei.
Pflegegeld für Hartz-IV-Bezieher
Auch Hartz-IV-Empfänger sind gesetzlich über die Jobcenter pflegeversichert, die die Beiträge an die Pflegekasse abführen. Kostenstellen der Pflegeabrechnung sind normalerweise die Sozialämter. (Diese Kostenstellen sind für die Abrechnung der Pflegesachleistungen durch die Pflegedienste im DMRZ.de System hinterlegt).