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Pflegebedürftige der Pflegegrade 1–5 in stationären Einrichtungen haben seit 2017 Anspruch auf Vergütungsleistungen. Wir erklären Ihnen, was das bedeutet.
Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad 1–5 haben einen rechtlichen Anspruch auf „zusätzliche Betreuung und Aktivierung, die über die nach Art und Schwere der Pflegebedürftigkeit notwendige Versorgung hinausgeht“ (§ 43b SGB XI) in stationären Pflegeeinrichtungen.
Der § 43b SGB XI erweitert den § 87b SGB XI, der lediglich als vergütungsrechtliche Regelung ausgestaltet war. Vergütungsleistungen sind Leistungen zur Alltagsunterstützung und -begleitung wie Lesen oder Spazierengehen. Anspruchsberechtigt sind Pflegebedürftige in einer stationären Einrichtung.