Der genehmigte Rehasport-Antrag gibt genau an, wie viele Übungseinheiten in welchem Zeitraum absolviert werden können. Was aber geschieht, wenn – beispielsweise aus Krankheitsgründen – zum Ablauf der Zeit noch nicht alle Einheiten genutzt wurden?
Für die Patienten hat eine Nichtnutzung keine Nachteile gegenüber des Kostenträgers. Denn die Teilnahme ist freiwillig. Zudem entstehen auch dem Kostenträger keine unnötigen Kosten, da immer nur die Übungseinheiten bezahlt werden, die auch in Anspruch genommen wurden.
Aus gesundheitlichen Gründen ist aber schon empfehlenswert, dass der Betroffene alle Übungseinheiten auch wahrnimmt. Immerhin sehen der behandelnde Arzt sowie der Kostenträger ja die Notwendigkeit, dass der Betroffene Rehasport oder alternativ Funktionstraining in Anspruch nimmt.
Sollte also absehbar sein, dass gegen Ende des vorgegebenen Zeitraums noch Übungseinheiten offen sind, sollte der Versicherte dem Kostenträger frühzeitig Bescheid geben. Vereine sollten die Versicherten rechtzeitig daran erinnern. Praktisch: Rechnen Sie Ihre Leistungen über DMRZ.de mit den Kostenträgern ab, erinnert Sie das praktische Verordnungsmanagement automatisch daran, sollten noch ungenutzte Übungseinheiten bestehen.