Grundpflege

Deutsches Medizinrechenzentrum

Die Grundpflege im Überblick

  • Definition und Leistungen genau erklärt
  • Der Unterschied zwischen kleiner und großer Grundpflege
  • Mit Tipps für Pflegekräfte und Angehörige

Gewusst
wie

Grundpflege: Was das ist und was diese alles beinhaltet

Die Grundpflege (oder auch Direkte Pflege) ist die Basis der Pflege von Menschen, die alltägliche Aufgaben nicht mehr oder nicht mehr vollständig ausführen können. Sie besteht aus Leistungen der Pflegeversicherung sowie der Krankenversicherung und umfasst unter anderem die Körperpflege, die Ernährung und die Mobilität des Pflegebedürftigen. Wir erklären, welche Aufgaben es gibt, was der Unterschied zwischen kleiner und großer Grundpflege ist und was sowohl Pflegekräfte als auch pflegende Angehörige beachten sollten.

Was ist die Grundpflege?

Die Grundpflege oder „Direkte Pflege“ ist die pflegerische Versorgung eines Menschen, der alltägliche, wiederkehrende Grundverrichtungen – wie Körperpflege, Nahrungszubereitung, sich anziehen oder die Wohnung verlassen – nicht mehr alleine bewältigen kann. Unabhängig ist dabei, ob diese Pflegebedürftigkeit vorübergehend oder dauerhaft ist.

Die betroffenen Personen benötigen Unterstützung im Alltag, entweder von einem pflegenden Angehörigen, einem Pflegedienst oder einer entsprechenden Pflegekraft. Entscheidend ist, dass die pflegende Person den Pflegebedürftigen dabei unterstützt, alles so weit wie möglich alleine hinzubekommen. Ziel der Grundpflege ist es, die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen so lang wie möglich aufrechtzuerhalten.

Unterschiede der Grundpflege nach SGB V und SGB XI

Grundpflege taucht als Begriff in zwei sehr unterschiedlichen Formen auf. Wir stellen beide Varianten vor.

Grundpflege nach SGB XI
Grundpflege nach SGB V
Pflegebedürftigkeit Grundpflege Pflegegrad

Grundpflege aufgrund einer dauerhaften Pflegebedürftigkeit

Ist jemand nicht in der Lage, sich voraussichtlich für eine lange Zeit oder gar dauerhaft selber zu pflegen, ist dieser per Definition pflegebedürftig und erhält einen Pflegegrad. Dieser richtet sich nach der Stärke der Pflegebedürftigkeit. Je höher der Pflegegrad, desto mehr finanzielle oder sachliche Leistungen stehen dem Pflegebedürftigen zu. Die Leistungen werden von der Pflegeversicherung übernommen. Die Grundpflege wird dann – abhängig vom Pflegegrad – von einer Pflegefachkraft oder einem Angehörigen durchgeführt.

Vom Arzt verordnete Pflege

Vom Arzt verordnete Pflege (nach SGB V)

Benötigt jemand voraussichtlich kurzzeitig Pflege – z. B. während einer starken Krankheit, nach einem Unfall oder nach einer OP – dann steht der Person möglicherweise häusliche Krankenpflege nach dem fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) zu. Diese wird vom Arzt verordnet und wird (im Gegensatz zu der Pflege für langfristig Pflegebedürftige) nicht von der Pflegekasse, sondern von der Krankenversicherung gezahlt. Die häusliche Krankenpflege umfasst folgende drei Bereiche:

  • Hauswirtschaftliche Versorgung (wie Bettwäsche wechseln, Einkaufen, Kochen, Spülen, Müll entsorgen etc.)

  • Medizinische Behandlungspflege (wie Wundversorgung, Blutzuckermessung, Medikamente vorbereiten, Behandlung eines Dekubitus etc.)

  • Grundpflege (wie Körperpflege, An-/Ausziehen, Hilfe beim Essen etc.)

Umfang der Grundpflege

Es ist gar nicht so einfach, die Form und den Umfang der Grundpflege genau zu benennen. Denn die Intensität der Grundpflege variiert in den verschiedenen Ländern Deutschlands. Die Pflegedienste bieten daher nicht pauschal Leistungskomplexe mit denselben Pflegeleistungen an.

Was oft angeboten werden, sind Pakete mit den Bezeichnungen kleine und große Grundpflege. Pauschal lassen sich diese beiden Leistungskomplexe nicht definieren, aber der Unterschied liegt vor allem im Aufwand der pflegerischen Leistung, meist bei der Körperpflege. Wie gut kann sich der Pflegebedürftige sich selber waschen und wie gut kann er/sie alleine auf Toilette gehen? In der Regel können leicht Pflegebedürftige sich an vielen Stellen des Körpers gut selber waschen und benötigen daher nur eine kleine Grundpflege; stark Pflegebedürftige benötigen hingegen eine große Grundpflege und müssen vollständig von einem Angehörigen oder einer Pflegekraft gewaschen werden.

Weitere Unterscheidungen in der Grundpflege richtet sich beispielsweise nach der Mobilität. Die spezielle „Grundpflege im Bett“ beispielsweise richtet sich an Pflegebedürftige, die bettlägrig sind und selbst für Ausscheidungen das Bett nicht verlassen können.

Die typischen Aufgaben der Grundpflege

Auch wenn sich die Leistungskomplexe von Pflegedienst zu Pflegedienst und Bundesland zu Bundesland unterscheiden, so gibt es doch Aufgaben, die im Grunde immer wieder anzutreffen sind. Wir stellen Ihnen die typischen Aufgaben der Grundpflege vor.

Körperpflege: Hilfe beim Waschen, Wasserlassen und Stuhlgang

Die Körperhygiene ist einer der wichtigsten Bereiche der Grundpflege. Körperpflege ist ein Grundbedürfnis, das aber die meisten Pflegebedürftige zumindest nicht vollständig erledigen können. Je nach Pflegegrad nimmt die Körperpflege für die pflegende Person einen großen Anteil der Grundpflege ein. Vor allem sollte man sich bewusst machen, dass die Körperpflege – insbesondere das Wasserlassen und der Stuhlgang – einen starken Eingriff in den Intimbereich des Pflegebedürftigen bedeutet. Die Körperpflege erfordert viel Einfühlungsvermögen und Sensibilität. Zu den typischen Aufgaben der Körperpflege zählen unter anderem:

  • Waschen: Diese Aufgabe beginnt bereits beim Zurechtlegen von Handtüchern und Seife, führt über das Waschen des gesamten Körpers oder von Teilbereichen (Teilwaschung) und endet beim Abtrocknen sowie Wegräumen der Waschutensilien. Die Intensität der Arbeit hängt vom Pflegegrad ab. Je nach Bedarf und Pflegebedürftigkeit findet das Waschen am Waschbecken (mit feuchtem Waschlappen, während der Pflegebedürftige sitzt), im Bett liegend (mit Waschlappen und Waschschüssel), in der Dusche (sitzend oder stehend) oder in der Badewanne (sitzend oder liegend) statt.

  • Haarpflege & Rasur: Haare kämmen, Nass-/Trockenrasur bei Herren und/oder Unterstützung beim Aufsetzen von Haarersatz

  • Mundhygiene: Zähne putzen sowie Reinigung und Hilfe bei Zahnprothesen

  • Hautpflege: Eincremen bei trockener Haut

  • Nagelpflege: Schneiden und Feilen von Hand- und Fußnägeln

  • Darm- und Magenentleerung: Dies umfasst die Unterstützung beim Wasserlassen und Stuhlgang sowie die anschließende Intimhygiene. Vor und während der Darm- und Magenentleerung sollten auch Kontinenztrainings und Toilettentrainings durchgeführt werden. Auch das Wechseln von Inkontinenzmaterial und das Entleeren und Säubern von Toilettenstühlen oder Bettpfannen gehört zur Grundpflege. Ebenso werden auch Reinigung und Versorgung von Harnröhrenkathetern, Katheterbeuteln und künstlichen Ausgängen (wie Urostoma oder Anus praeter) vorgenommen.

Ernährung: Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme

Zur Grundpflege gilt auch die Unterstürzung und Hilfe rund um die Ernährung. Dazu gehört es beispielsweise das Aufwärmen von Essen, das Vorbereiten der Speisen in mundgerechte Stücke (ebenso das Entfernen von Gräten/Knochen) und bei Bedarf das Anreichen von Getränken und Essen. Auch ist Teil der Grundpflege das Vor- und Zubereiten spezieller Nahrung – z. B. Trinknahrung, Sondennahrung oder dergleichen.

Nicht zur Grundpflege gehören übrigens das Planen und Einkaufen von Lebensmitteln sowie die Zubereitung von Mahlzeiten. Aufgaben dieser Art zählen zu dem Bereich der haushaltswirtschaftlichen Versorgung.

Mobilität: Von kleinen Bewegungen bis zum Verlassen der Wohnung

Der Bereich der Mobilität ist ein wesentlicher Bestandteil der Grundpflege. Immerhin steht und sinkt die Lebensqualität mit den eigenen mobilen Fähigkeiten. Je nach Pflegebedürftigkeit ist hier vonseiten des Pflegenden mehr oder weniger Unterstützung gefragt. Die Grundpflege im Bereich der Mobilität beginnt mit dem Gehen und Stehen allgemein, Aufstehen und Hinsetzen, mit dem zu Bett gehen, mit dem Aufrichten und Umlagern im Bett und mit dem An- und Ausziehen. Auch fürs Treppen steigen, beispielsweise um für einen Arztbesuch oder einen Termin bei einem Therapeuten wahrnehmen zu können, ist die Grundpflege gedacht.

Prophylaxe: Vorbeugende Maßnahmen zur Vermeidung von Krankheiten

Teil der Grundpflege ist auch, dafür zu sorgen, dass bestimmte (Folge-)Erkrankungen gar nicht erst auftreten können. Durch vorbeugende Maßnahmen können beispielsweise Verdauungsprobleme, Lungenentzündung, Hauterkrankungen oder Pilzinfektionen vermieden werden. Bei einer Dekubitusprophylaxe beispielsweise wird durch regelmäßige Lagerungswechsel die Gefahr eines Wundliegens verringert. Regelmäßiges Umlagern hilft zudem gegen Thrombosen oder Kontrakturen (Muskelverkürzungen). Eine gewissenhafte Körperpflege sowie regelmäßiges Eincremen helfen gegen Pilze und Hautentzündungen.

Förderung der Selbstständigkeit: Mit Übungen und Trainings die Lebensqualität verbessern

Ein weiteres Ziel der Grundpflege ist es, die Eigenständigkeit und Kommunikation des Pflegebedürftigen so lange wie möglich aufrecht zu halten. Dabei helfen Gedächtnisübungen, An- und Ausziehtrainings oder Sprechübungen. Maßnahmen, die den Alltag erleichtert (wie z. B. Einkaufen) sind wichtig. Auch sollte beim Aufbau und Aufrechterhalten sozialer Kontakte geholfen werden.

Gerade der Bereich der Bereich der Förderung der Alltagsfähigkeiten und der Selbstständigkeit darf nicht unbeachtet bleiben: Hauptziel der Grundpflege ist, dass der Pflegebedürftige sein Leben so weit wie möglich eigenständig gestalten kann. Pflegende Angehörige sollten den Pflegebedürftigen dabei motivieren. Sie kennen ihn/sie am besten, um zu wissen, wie die Motivation am besten gelingt. Oft sind viel Zeit und Geduld notwendig, die sich langfristig aber auszeichnen.

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