Man spricht von Betreuung, wenn man vom jemanden gesetzlich vertreten wird, weil man selber aus gesundheitlichen Gründen nicht (mehr) in der Lage dazu ist, sich selbst um alles zu kümmern. Betreuen heißt dabei aber nicht, dass alles erledigt wird. Im Gegenteil: Ein rechtlicher Betreuer hat die Aufgabe, die betroffene Person so viel und so weit wie möglich etwas selber machen zu lassen. Der Betreuer bzw. die Betreuerin greift nur dann ein, wenn Sie eine Aufgabe selber nicht erledigen können. Je nach Gesundheitsstand besteht also durchaus auch die Möglichkeit, dass man mit der Zeit auch wieder mehr Angelegenheiten selber erledigen kann, so dass kein Betreuer mehr benötigt wird.
Der Betreuer nimmt sich den Aufgaben an, die ihm/ihr vom Gericht vorgegeben werden. Diese können z. B. finanzielle Angelegenheiten, das Managen Ihrer Pflege und medizinischen Fürsorge, postalische Angelegenheiten, Aufenthaltbestimmungen oder alles rund um Ihre Wohnung betreffen.