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Neue Entwicklungen in der Pflege – Die Reform der Reform

Pflegegrade: Gesundheitsminister Hermann Gröhe sieht Handlungsbedarf in der Pflege. Angesichts der Zahlen in der Bevölkerungsentwicklung eine mehr als notwendige Entscheidung. Laut Demografie-Portal des Bundes und der Länder „wurde für den Stadtstaat Bremen im Zeitraum von 2009 bis 2030 ein Wachstum der Zahl der Pflegebedürftigen von 28 % prognostiziert“ für Brandenburg eine Wachstumsrate von 78 % und für „die Landkreise Ebersberg, München und Oberhavel wurde ein Wachstum von mehr als 100 % ermittelt“ ( Quelle: Demografie Portal, www.demografie-portal.de ).

Abschaffung der Pflegestufen bis 2017

Im Zuge der Reform der Pflegeversicherung sollen die jetzigen Pflegestufen mit dem Jahr 2017 abgeschafft werden. Ziel ist die bessere Differenzierbarkeit der Hilfebedürftigkeit in fünf Pflegegraden.

5 Pflegegrade - eine wünschenswerte Entwicklung zur besseren Differenzierung

Mit dieser neuen Begutachtung der Patienten wird das jetzige 3 Stufen Modell durch ein 5 Pflegegrade Modell ersetzt. Flankierend soll die Betreuung durch Familienangehörige ausgebaut und die Einstellung von Pflegekräften forciert werden. Jetzt schon zeigt das bestehende System der Pflegestufen ein ganz entscheidendes Manko: Körperliche Gebrechen werden zu „einseitig“ berücksichtigt. In die neuen Modelle sollen geistige und psychische Beeinträchtigungen ebenfalls mit einfließen, um so zu einer besser auf den Patienten abgestimmten Versorgungsform zu gelangen.

Die Überführung der derzeitigen Pflegestufen in die ab 2017 geltenden Pflegegrade könnte zum Beispiel so aussehen:

Die Überführung der derzeitigen Pflegestufen in die ab 2017 geltenden Pflegegrade könnte zum Beispiel so aussehen:

Pflegestufe wird zu Pflegegrad
Pflegestufe 0 -> Pflegegrad 1
Pflegestufe 1 -> Pflegegrad 2
Pflegestufe 1 + eingeschränkte Alltagskompetenz -> Pflegegrad 3
Pflegestufe 2 -> Pflegegrad 3
Pflegestufe 2 + eingeschränkte Alltagskompetenz -> Pflegegrad 4
Pflegestufe 3 -> Pflegegrad 4
Pflegestufe 3 + eingeschränkte Alltagskompetenz -> Pflegegrad 5
Härtefall -> Pflegegrad 5

Entsprechend der neuen Ausrichtung wird die allein zeitliche Bewertung der Alltagstätigkeit durch Stoppuhrvergleiche durch eine ganzheitliche Sicht ersetzt, in der ein Assessor den Patienten hinsichtlich bestimmter Tätigkeiten auf einer Skala bewertet. Dieses Neue Begutachtungsassessment (NBA) ist ebenfalls zentraler Bestandteil der Pflegereform, die in 2017 umgesetzt wird. Felder der Begutachtung werden folgende sein:

  1. Hilfen bei Alltagsverrichtungen
  2. Psychosoziale Unterstützung 
  3. Nächtlicher Hilfebedarf
  4. Präsenz am Tag
  5. Unterstützung beim Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen
  6. Organisation der Hilfen
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