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Bürokratie-Abbau: Die schlanke Pflegedokumentation kommt

Die vereinfachte Dokumentation für die ambulante und stationäre Pflege kommt. Erfahren Sie, was es damit auf sich hat und was das für die Branche bedeutet.

Nun ist es amtlich. Die vereinfachte Dokumentation für die ambulante und stationäre Pflege kommt. Ermöglicht hat dies das Projekt „Praktische Anwendung des Strukturmodells – Effizienzsteigerung der Pflegedokumentation“ vom Bundesgesundheitsministerium.

[ www.dmrz.de/interview-dr-peter-pick-vereinfachte-pflegedokumentation-4-2014.html ]

Ziel war laut einer Pressemeldung des Bundesgesundheitsministerium vom April 2014 eine erhebliche Reduzierung des Dokumentationsaufwandes in der stationären und ambulanten Pflege „ohne fachliche Standards zu vernachlässigen, die Qualität zu gefährden oder haftungsrechtliche Risiken aufzuwerfen“.

Die beiden zentralen Kernpunkte der Vereinfachung

  • Einrichtungen dokumentieren in der Grundpflege nur noch die von der Pflegeplanung abweichenden Ereignisse und Leistungen. Dokumentationen der Routine- und Grundpflegetätigkeiten fallen raus.
  • Die „Strukturierte Informationssammlung“ (SIS) der Pflegeplanung basiert nur noch auf fünf statt 13 Themenfelder.

[ www.dmrz.de/sis-strukturierte-informations-sammlung-pflege-aedl-atl-10-2014.html ]

Die vier Phasen des Pflegeprozesses

Die Grundstruktur einer Pflegedokumentation besteht aus vier Phasen oder Themenfelder gemäß dem neuen Pflegeprozess.

  1. 1. Strukturierte Informationssammlung (SIS)
  2. 2. Individuelle Maßnahmenplanung
  3. 3. Pflegebericht
  4. 4. Behandlungsbogen und Zusatzdokumente im Rahmen des Risikomanagements

Die Ombudsfrau im Gesundheitswesen (OBF) Elisabeth Beikirch empfahl zudem zur Grundstruktur der Pflegedokumentation auf Grundlage des SGB XI folgende Maßnahmen:

  • Die Maßnahmenplanung in der Pflege erfolgt individuell und wird auf die grundpflegerische Regelversorgung und Behandlungspflege beschränkt.
  • Die Dokumentation der Behandlungspflege und die Maßnahmen des Risikomanagements werden als verpflichtend beibehalten.
  • In der stationären Pflege sollen die Einzelleistungsnachweise für die täglichen Pflegeroutinen entfallen.
  • Alle Veränderungen werden im Rahmen der Qualitätssicherung überwacht.

Das Gesamtprojekt wurde durch die Verbände der Pflegeanbieter und den GKV-Spitzenverband intensiv unter Leitung der zuständigen Pflege-Ombudsfrau Elisabeth Beikirch im Bundesgesundheitsministerium begleitet. Getestet wurde die neue Dokumentation von 26 stationären und 31 ambulanten Pflegediensten.

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