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Die vereinfachte Dokumentation für die ambulante und stationäre Pflege kommt. Erfahren Sie, was es damit auf sich hat und was das für die Branche bedeutet.
Nun ist es amtlich. Die vereinfachte Dokumentation für die ambulante und stationäre Pflege kommt. Ermöglicht hat dies das Projekt „Praktische Anwendung des Strukturmodells – Effizienzsteigerung der Pflegedokumentation“ vom Bundesgesundheitsministerium.
[ www.dmrz.de/interview-dr-peter-pick-vereinfachte-pflegedokumentation-4-2014.html ]
Ziel war laut einer Pressemeldung des Bundesgesundheitsministerium vom April 2014 eine erhebliche Reduzierung des Dokumentationsaufwandes in der stationären und ambulanten Pflege „ohne fachliche Standards zu vernachlässigen, die Qualität zu gefährden oder haftungsrechtliche Risiken aufzuwerfen“.
[ www.dmrz.de/sis-strukturierte-informations-sammlung-pflege-aedl-atl-10-2014.html ]
Die Grundstruktur einer Pflegedokumentation besteht aus vier Phasen oder Themenfelder gemäß dem neuen Pflegeprozess.
Die Ombudsfrau im Gesundheitswesen (OBF) Elisabeth Beikirch empfahl zudem zur Grundstruktur der Pflegedokumentation auf Grundlage des SGB XI folgende Maßnahmen:
Das Gesamtprojekt wurde durch die Verbände der Pflegeanbieter und den GKV-Spitzenverband intensiv unter Leitung der zuständigen Pflege-Ombudsfrau Elisabeth Beikirch im Bundesgesundheitsministerium begleitet. Getestet wurde die neue Dokumentation von 26 stationären und 31 ambulanten Pflegediensten.