Bereits seit 2019 zeichnete sich ab, dass langfristig die Unterscheidung zwischen West- und Ostdeutschland wegfallen soll. Ab spätestens 2021 gibt es nur noch einen bundesweit einheitlichen Tarif. Darüberhinaus wird beim Pflegemindestlohn zukünftig zwischen der Höhe der Qualifikation unterschieden. Der allgemeine Pflegemindestlohn fällt bei folgenden drei Gruppen unterschiedlich aus:
- Pflegehilfskräfte ohne Qualifikation (gültig ab 1. Juli 2020)
- Pflegehilfskräfte mit Qualifikation/Ausbildung von mind. 1 Jahr (gültig ab 1. April 2021)
- Pflegefachkräfte mit Ausbildung von mindestens 3 Jahren (gültig ab 1. Juli 2021)
Der Pflegemindestlohn für Hilfskräfte ohne Qualifikation entspricht quasi dem bisherigen allgemeinen Pflegemindestlohn. Im Laufe der Zeit koppeln sich dann die beiden höher qualifizierten Pflegebreiche ab. Wer eine bessere Qualifikation hat, verdient auch besser.
Die folgenden Tabellen zeigen die Anhebungen der verschiedenen Pflegemindestlöhne sowie des allgemeinen Mindestlohns.