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Im Gegensatz zu einem Pflegedienst kümmert sich ein Betreuungsdienst um die Betreuung der Pflegebedürftigen im häuslichen Umfeld. Dazu gehört das Begleiten und Beschäftigen der Pflegebedürftigen sowie die Unterstützung bei hauswirtschaftlichen Arbeiten. Zum Beispiel Demenzkranke, die zu Beginn der Demenz noch nicht viel Pflege bedürften, aber eben entsprechend Betreuung und Unterstützung im häusliche Umfeld, sind Betreuungsdienste praktisch. Betreuungsdienste haben sich auf genau diese Aufgaben spezialisieret. Unterschieden wird in Deutschland in der Regel zwischen zwei Formen:
Betreuungsdienst nach Landesrecht: Diese Betreuungsdienste nutzen das sogenannte Betreuungsgeld, das jedem Pflegebedürftigen zusteht. Betreuungs- und Entlastungsleistungen monatlich in Höhe von 125 Euro möglich, lassen sich aber bei Bedarf auch auch aufstocken.
Ambulante Betreuungsdienste: Im Gegensatz zu den klassischen Betreuungsdiensten nach Landesrecht dürfen Ambulante Betreuungsdienste das volle Pflegesachleistungbudget nutzen. Möglich machte dies das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) 2019, wodurch Betreuungsdienste dauerhaft als Leistungserbringer im Bereich der Pflegeversicherungen zugelassen werden. Vor allem sind Ambulante Betreuungsdienste dann praktisch, wenn ein Pflegebedürftiger das volle Potential der Pflegesachleistungen nicht voll ausschöpft.