Heilmittel, Telematikinfrastruktur

TI für Heilmittelerbringer*innen: Ein Überblick

Seit 1. Juli können sich Physiotherapeut*innen freiwillig an die Telematikinfrastruktur (TI) anbinden lassen. Wir sagen Ihnen, was das bedeutet.

Die Digitalisierung des deutschen Gesundheitssystems macht auch vor dem Heilmittelbereich nicht Halt. Das Netzwerk, das zukünftig alle Akteure zusammenbringen soll, ist die sogenannte Telematikinfrastruktur, kurz TI. Auch Heilmittelerbringer*innen werden an die TI angeschlossen.

Was ist die Telematikinfrastruktur (TI?)

Die TI ist ein geschlossenes Netz. Man spricht dabei von einem VPN („Virtual Private Network“ oder zu Deutsch „virtuelles privates Netzwerk“). So ein geschlossenes Netzwerk funktioniert parallel vom normalen Internet und ist dadurch besonders gut geschützt. Die Verbindung wird von Ende bis Ende komplett verschlüsselt und Unbefugte können nicht mitlesen.

Die TI vernetzt Heilmittelerbringer*innen mit Ärzt*innen, Apotheken, Krankenhäusern und anderen Leistungserbringer*innen. Beispielsweise sollen über die TI Daten einfacher und dank der VPN auch besonders sicher geteilt werden. Kannst Du gewährleisten, dass das E-Mail-Konto in Deiner Heilmittelpraxis wirklich sicher ist? Und nutzt du auch 2021 immer noch Faxgeräte? Mit der TI sollen unsichere und/oder veraltete Kommunikationsmittel ihr Ende finden. Der Austausch untereinander soll schnell und einfach werden. Für Deine Branche bedeutet das konkret: weniger Bürokratie, stärkere Patientenversorgung und bessere Kommunikation mit Ärzt*innen und Krankenkassen.

Die für Heilmittelerbringer*innen wichtigsten Anwendungen und Funktionen der TI sind unter anderem:

  • Kommunikation im Medizinwesen (KIM) – ein System für einen sicheren Nachrichten- und Datenaustausch unter allen Leistungserbringer*innen (z. B. zur Übersendung eines Therapieberichts)

  • Elektronische Patientenakte (ePA) – die Bündelung sämtlicher Befunde, Diagnosen, Therapiemaßnahmen etc. aller beteiligten Leistungserbringer*innen

  • Notfalldatenmanagement (NFDM) & Elektronischer Medikationsplan (eMP) – alle wichtigsten Daten zum*zur Patient*in auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) abrufen (zum Beispiel, um Vorerkrankungen zu überprüfen)

  • E-Rezept & elektronische Verordnung (eVO) – die digitalisierte Fassung des Apothekenrezepts sowie zukünftig auch anderer Verordnungen (wie z. B. eine elektronische Heilmittelverordnung)

  • Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) – von Ärzt*innen verordnete „Apps auf Rezept“, auch für den Heilmittelbereich

Der Fahrplan für Heilmittelerbinger*innen

Laut des VDB Physiotherapieverbands sehen die verschiedenen Gesetze, die rund um die TI in den letzten Jahren in Kraft traten, folgenden Fahrplan für Heilmittelerbringer*innen vor:

  1. Freiwilliger Anschluss von Physiotherapeut*innen seit Juli 2021

  2. Schaffung der technischen Voraussetzungen für den TI-Zugriff bei allen Heilmittelerbringer*innen bis Ende 2023

  3. Verpflichtender Anschluss aller Heilmittelerbringer*innen ab Januar 2026

  4. Verpflichtende Verordnung von Heilmitteln in elektronischer Form (über die TI) ab Juli 2026

So kam es zur TI

Die Telematikinfrastruktur wurde 2019 durch das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) konkreter in Stein gehauen. Doch im Fokus waren damals vor allem nur Ärzt*innen und Apotheken und laut des Ärzteblattes hat der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) gefordert, dass Heilmittelerbringer bei der Telematik nicht von Beginn an abgehängt werden. Ein erster Schritt war dann – ebenfalls 2019 – das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG), das immerhin auch Physiotherapeut*innen die freiwillige Nutzung der TI versprach. Erst mit dem neuen „Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege“ (DVPMG) wurden alle Heilmittelerbringer*innen berücksichtigt. Auch die Verpflichtung der Anbindung ab 2026 wurde mit dem DVPMG eingeführt.

Umgesetzt wird die TI übrigens von der gematik GmbH, die auch die elektronische Gesundheitskarte (eGK) verantwortet. Die gematik wird vom Bundesministerium für Gesundheit sowie von den Spitzenorganisationen des deutschen Gesundheitswesen betrieben.

Wie genau klappt der Anschluss an die TI?

Da sich die TI ja in einem geschlossenen Netz befindet, müssen der Zugang sowie der Zugriff auf Daten auch entsprechend gesichert sein. Unbefugte sollen draußen bleiben! Um an die TI angeschlossen zu werden, sind folgende Dinge notwendig:

  • Der Konnektor ist das Gerät, das die Verbindung in die TI ermöglicht. Jede Person oder Institution, die hierüber kommuniziert, benötigt einen solchen TI-Konnektor.

  • Zur Identifizierung ist ein für die TI geeignetes Kartenlesegerät notwendig. Dieses wird an den Konnektor angeschlossen. Das Lesegerät wird für Praxisausweise und elektronische Heilberufsausweise benötigt.

  • Wer die TI nutzen will, benötigt mindestens eine SMC-B-Karte (steht für „Security Module Card – Betriebsstätte“), die für Heilmittelerbringer*innen auch Praxisausweis genannt wird. Die SMC-B-Karte dient als Schlüssel in die TI und wird zum Auslesen bestimmter Daten – z. B. Notfalldaten zum Patienten – benötigt.

  • Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) wird je nach Branche auch elektronischer Apothekerausweis, Arztausweis etc. bezeichnet. Zwar kannst Du auch ohne nur mit der SMC-B-Karte in die TI, doch um bestimmte Dokumente (z. B. die elektronische Patientenakte) auch bearbeiten zu können, ist eine eHBA verpflichtend. Diese dient als qualifizierte Signaturkarte, mit der Du Dich in die TI als Heilmittelerbringer*in ausweisen kann.

Ein guter Überblick zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur bietet eine entsprechende Infoseite der gematik.

 

Wir hoffen, unser Blogartikel konnte Dir einen ersten Einblick in das Thema „TI“ bieten. Du willst mehr wissen? Im nächsten Teil unserer TI-Blogserie stellen wir die elektronische Patientenakte (ePA) umfassend vor und zeigen, was diese gerade Heilmittelerbringer*innen bringen wird.

Weitere Artikel zum Thema „TI für Heilmittelerbringer*innen“

 

  1. Ein Überblick
  2. Die elektronische Patientenakte (ePA)
  3. Die elektronische Verordnung (eVO)
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