Bei der einen Variante kann der Taxiunternehmer den vollen Taxameterpreis im Pflichtfahrgebiet abrechnen, erhält jedoch nur 0,60 Euro pro gefahrenem Kilometer außerhalb des Pflichtfahrgebiets.
Bei der anderen Variante gewährt das Taxiunternehmen dem Kostenträger einen Rabatt in Höhe von 10 % auf den Taxameterpreis im Pflichtfahrgebiet, kann jedoch dafür 0,65 Euro pro gefahrenem Kilometer außerhalb des Pflichtfahrgebietes berechnen.
Je nach Landkreis ist die eine oder andere Variante vereinbart.
Die Techniker Krankenkasse verlangt bei der Abrechnung der zweiten Variante, dass der volle Taxameterpreis, der Rabatt und der rabattierte Taxameterpreis in den Rechnungen ausgewiesen werden. Das DMRZ hat sich mit der Prüfstelle der Techniker Krankenkasse dahingehend geeinigt, dass der rabattierte Taxameterpreis als Einzelbetrag und die beiden anderen Werte in der Beschreibung der Abrechnungsposition ausgewiesen werden. Für Sie als Krankentransporteur bedeutet das, dass Sie nichts ändern müssen.