Für die Abrechnung der Leistungen und Kosten von podologischen bzw. fußpflegerischen Leistungen und Maßnahmen gilt das Positionsnummernverzeichnis der Krankenkassen und der entsprechende Vertrag zur Abrechnung. Mit den Positionsnummern kann eine Podologieleistung bzw. Fußpflegeleistung eindeutig identifiziert werden.
Podologie und andere fußpflegerische Leistungen ganz einfach mit den Krankenkassen abrechnen
Zu den Leistungen, die Podologen und Fußpfleger mit den gesetzlichen Krankenkassen (GK) über Ihre Praxis abrechnen können, gehören folgende Angebote:
- Hornhautabtragung
- Nagelbearbeitung
- Podologische Komplexbeandlung (eines Fußes)
- Hausbesuch
- Hausbesuch inkl. Wegegeld
- Hausbesuch inkl. Wegegeld in soz. Einrichtungen (+ zusätzliches Wegegeld ab dem 25. Kilometer)
- Besuch inkl. Wegegeld für die Behandlung eines Kindes oder Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
- Besuch inkl. Wegegeld für die Behandlung von zwei und mehr Kindern oder Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
Laut Heilmittelkatalog umfasst die Podologische Komplexbehandlung (Hornhautabtragung und Nagelbearbeitung) der gleichzeitigen Hornhautabtragung und Nagelbearbeitung, wenn dies medizinisch erforderlich ist. Diese podologische Leistung wird häufig für Diabetiker mit dem diabetischen Fußsyndrom (DFS) im „Stadium Wagner 0“ vom Arzt verordnet. Unter Umständen muss der Patient für diese Leistung einen Eigenanteil tragen (Stichwort Eigenanteilsrechnung). Der Zeitaufwand für die fußpflegerische / podologische Behandlung liegt zwischen 40 und 50 Minuten.
Mit dem Deutschen Medizinrechenzentrum rechnen Sie diese Positionsnummer ganz einfach ab, weil wir die Verträge mit den Preisen direkt für Sie im DMRZ-System hinterlegen und Sie mit der Schnelleingabe die richtigen Positionsnummern direkt finden. So einfach!