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Für die einheitliche Definition von Krankheiten und für die Abrechnung von Heilmitteln sind Diagnosecodes, auch ICD-10 Codes genannt, sehr wichtig. Ärzte verwenden diese Diagnose-Schlüssel unter anderem auf Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen sowie auf Heilmittel-Verordnungen (Muster 13). Was bedeuten diese Zahlencodes? Was ist der Unterschied zum Indikationsschlüssel? Und was ändert sich mit der neuen Heilmittelversorgung mit erweiterter Versorgungsverantwortung, auch als Blankoverordnung bekannt? Wir haben alle wichtigen Informationen für Sie zusammengestellt.
Diagnosecodes dienen dazu, Krankheiten zu klassifizieren und klar zu benennen. Das ist vor allem dazu gut, dass unter Ärzten, Leistungserbringern (z. B. Physiotherapeuten oder Logopäden) und Krankenkassen keine Missverständnisse und Missdeutungen entstehen können. Das ICD ist das weltweit anerkannteste Klassifikationssystem für Diagnosen und steht für International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems (zu Deutsch etwa: Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme).
Dieses von der WHO bestimmte Zuordnungssystem gibt es bereits in der zehnten Auflage, was durch die ICD-10 ersichtlich ist. Dieses gibt es auch in einer deutschen Fassung, ICD-10 German Modification oder ICD-10 GM bezeichnet. Dieses wird von den deutschen Ärzten genutzt, um beispielsweise Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen oder Heilmittel-Verordnungen auszustellen.
Der behandelnde Arzt stellt bei einem Patienten mit Hilfe der Krankheitssymptome eine Diagnose. Ist zur Heilung eine bestimmte Therapie notwendig, stellt der Arzt eine Heilmittel-Verordnung aus. Zur Legitimation des notwendigen Heilmittels muss der Arzt den passenden Diagnosecode angeben. Über ein einheitliches Klassifikationssystem für medizinische Diagnosen lässt sich dann mithilfe des Diagnoseschlüssels ableiten, um welche Krankheit es sich genau handelt.
Ärzte auf der ganzen Welt sind verpflichtet, Diagnosecodes nach dem ICD-10 zu verwenden. Für in Deutschland niedergelassene Vertragsärzte ist die Nutzung des ICD-10 German Modification (ICD-10 GM) Pflicht.
Von der Angabe des Diagnosecodes bei der Abrechnung einer Heilmittel-Verordnung kann nur in Ausnahmefällen abgewichen werden. Wenn kein ICD-10 Code auf dem Rezept angegeben ist, muss die Verordnung auf jeden Fall eine gültige, ausgeschriebene Diagnose enthalten. In Zweifel sollten sich Heilmittelerbringer bei der zuständigen Krankenkasse erkunden. Denn in der Regel führt das Fehlen eines Diagnosecodes zu Rückläufern oder Rezeptkürzungen.
Die ICD-10 Codes sind einheitlich aufgebaut, bestehen aus einer Kombination aus Buchstaben und Zahlen und sind in der Regel drei- bis fünfstellig. Auf die dritte Stelle folgt immer ein Punkt. Ein typischer ICD-10 Code sieht beispielsweise so aus: M54.59. Diagnosecodes sind wie folgt aufgebaut:
1. Stelle: Der Buchstabe zu Beginn des Diagnosecodes gibt die Kategorie der Diagnose an. „M“ beispielsweise steht für Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes und ist vor allem für Physiotherapeuten interessant. Eine Liste der verschiedenen Therapien finden Sie weiter unten.
2. & 3. Stelle: Die Ziffern vor dem Punkt bezeichnen die Gruppe von Krankheiten. Die Krankheiten des Bereichs M40–M54 zum Beispiel hanben alle mit der Wirbelsäule und/oder dem Rücken zu tun.
4. & 5. Stelle: Hinter dem Punkt können durch zwei weitere Ziffern noch Untergruppen genannt werden. Damit werden bestimmte Krankheitsbilder bezeichnet.
6. Stelle: Der eigentliche ICD-10 Code hat nur maximal fünf Stellen, gelegentlich kann am Ende aber noch als ein zusätzliches Kennzeichen gesetzt sein. Hierbei handelt es sich in diesem Fall um einen einzelnen Buchstaben, die zwar nicht zum Diagnosecode gehören, aber bei der Abrechnung mit den Krankenkassen hilfreich sind. Ein „R“ steht beispielsweise für rechts, „L“ für links und „B“ für beidseitig. Ein „G“ bezeichnet eine gesicherte Diagnose, ein „V“ eine Verdachtsdiagnose und ein „A“ eine ausgeschlossene Diagnose. Ein „Z“ steht für einen Zustand nach einer betreffenden Diagnose.
Die folgende Tabelle verdeutlicht, welche Diagnose-Kategorien die ICD-10 Codes abdecken.
ICD-10 Kategorie | Diagnose Beschreibung |
---|---|
A00-B99 | Bestimmte infektiöse und parasitäre Krankheiten |
C00-D48 | Neubildungen |
D50-D90 | Krankheiten des Blutes und der blutbildenden Organe sowie bestimmte Störungen mit Beteiligung des Immunsystems |
E00-E90 | Endokrine, Ernährungs- und Stoffwechselkrankheiten |
F00-F99 | Psychische und Verhaltensstörungen |
G00-G99 | Krankheiten des Nervensystems |
H00-H59 | Krankheiten des Auges und der Augenanhangsgebilde |
H60-H95 | Krankheiten des Ohres und des Warzenfortsatzes |
I00-I99 | Krankheiten des Kreislaufsystems |
J00-J99 | Krankheiten des Atmungssystems |
K00-K93 | Krankheiten des Verdauungssystems |
L00-L99 | Krankheiten der Haut und der Unterhaut |
M00-M99 | Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes |
N00-N99 | Krankheiten des Urogenitalsystems |
O00-O99 | Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett |
P00-P96 | Bestimmte Zustände, die ihren Ursprung in der Perinatalperiode haben |
Q00-Q99 | Angeborene Fehlbildungen, Deformitäten und Chromosomenanomalien |
R00-R99 | Symptome und abnorme klinische und Laborbefunde, die anderenorts nicht klassifiziert sind |
S00-T98 | Verletzungen, Vergiftungen und bestimmte andere Folgen äußerer Ursachen |
U00-U99 | Schlüsselnummern für besondere Zwecke |
V01-Y84 | Äußere Ursachen von Morbidität und Mortalität |
Z00-Z99 | Faktoren, die den Gesundheitszustand beeinflussen und zur Inanspruchnahme des Gesundheitswesens führen |
Eine Heilmittel-Verordnung ist voll von unterschiedlichen Werten, da kann es schnell zu Verwechslungen kommen. Ein ICD-10 Diagnosecode ist aber nicht identisch mit dem Indikationsschlüssel oder der Leitsymptomatik. Lesen Sie hier, was der Unterschied ist.
Der Indikationsschlüssel bezeichnet den medizinischen Grund für den Einsatz einer therapeutischen oder diagnostischen Maßnahme. Der Indikationsschlüssel gibt somit einen Hinweis auf die Störung und das verordnete Heilmittel aus dem Bereich Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie oder Podologie. Indikationsschlüssel findet man nur im Rahmen von Heilmittel-Verordnungen und bietet vor allem genauere Informationen zur Lokalisation und Indikation.
Während der ICD-10 die Diagnose bezeichnet und der Indikationsschlüssel die Lokalisation der Krankheit und ein passendes Heilmittel nennt, beschreibt die Leitsymptomatik welche Fähigkeiten beeinträchtigt sind. Laut Heilmittelkatalog können das z. B. Einschränkungen der Beweglichkeit oder kognitiven Fähigkeiten sein. Auch eine Einschränkung in der zwischenmenschlichen Interaktion ist als Leitsymptomatik möglich. Diese vertieft die Aussage des Indikationsschlüssels.
Zur genauen Bezeichnung einer Krankheit sind Diagnosecodes zu verwenden. Während Indikationsschlüssel ausschließlich im Bereich Heilmittel zu finden sind, kommen ICD-10 Codes auch in anderen Bereichen des Gesundheitswesen vor – z. B. bei Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, in Arztbriefen oder auf Transportscheinen.
Alle drei Angaben – Indikationsschlüssel, Leitsymptomatik und Diagnosecode – sollten nicht miteinander verwechselt werden. Vor allem auf der Heilmittel-Verordnung ist eine eindeutige Zuordnung wichtig. Zudem sollte auch keine dieser Angaben fehlen. Bei Fehlern oder Verwechslungen besteht die Gefahr, dass Abrechnungen vom Kostenträger abgelehnt werden. Überprüfen Sie also jederzeit, ob die Verordnungen korrekt ausgestellt wurden.
Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) wurde 2019 unter anderem beschlossen, dass es ab Herbst 2020 die sogenannte „Heilmittelversorgung mit erweiterter Versorgungsverantwortung“ geben wird. Hierbei stellen Ärzte Blankoverordnungen aus, die zwar die Indikationsstellung beinhaltet, aber die Diagnose offen lässt. Hierzu wird dann der deutsche ICD-10-Katalog um weitere Codes erweitert, die für eine „blankofähigen“ Diagnose vom Heilmittelerbringer genutzt werden dürfen. Der Therapeut kann dann Auswahl, Dauer und Frequenz der Behandlungseinheiten selber bestimmen.
Nutzen Sie DMRZ.de, um mit den Kostenträgern Ihre Heilmittel-Verordnungen abzurechnen, dann sind Sie auf der sicheren Seite: DMRZ.de beinhaltet alle aktuellen ICD-10 Codes, damit mit der Abrechnung nichts schief gehen kann. Fehlt die Angabe eines Diagnosecodes schlägt die Plausibilitätsprüfung Alarm. Und dank der bereits hinterlegten ICD-10 Codes sind Fehleingaben passé: Einfach die ersten Stellen eingeben – und schon schlägt das System alle möglichen Diagnosecodes vor.
Darüberhinaus ist auch eine praktische Statistik-Funktion enthalten: Lassen Sie sich genau aufschlüsseln und auswerten, welche ICD-10 Diagnosen am meisten in Ihrer Praxis behandelt werden.