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Die AOK fordert basierend auf der aktuellen Heilmittelrichtlinie, dass die auf der Verordnung eingetragenen Diagnoseschlüssel nach ICD-10 (International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems ), dem weltweit anerkanntesten Diagnoseklassifikationssystem zum einen genau auf der Verordnung angegeben sein und diese Daten auch zusätzlich an den Kostenträger übermittelt werden müssen.
Wir haben unser medizinisches Abrechnungs-System daher sofort dahingehend optimiert, dass die Diagnosen bei der Abrechnung auch direkt mit dem ICD 10-Schlüssel erfasst und an den Kostenträger übertragen werden. Wir sind damit der Forderung der AOK Bayern nachgekommen und haben die elektronische Übertragung der Diagnosedaten für unsere Kunden direkt umgesetzt, um Probleme wie Rechnungskürzungen zu vermeiden.
Seit dem Setup übertragen wir im Heilmittelbereich die in der Tabelle "Diagnosen" angegebenen Daten. Offenbar besteht hier die Verwechslungsgefahr zwischen Diagnoseschlüssel und Indikationsschlüssel. Der Indikationsschlüssel darf nicht in die "Diagnosen" eingetragen werden, sondern dafür gibt es ein eigenes Feld im Kopf der Heilmittelverordnung. Fehlerhafte Daten werden von einigen Annahmestellen abgelehnt.
Beispiele für ICD-GM10-Codes: http://www.icd-code.de
Beispiele für Indikationsschlüssel: http://www.dmrz.de/indikationsschluessel-04-2013.html