Dialyseprotokolle sind Dokumente, die zur Bestätigung dienen, dass Patienten an einer Dialyse teilgenommen haben. Eine Dialyse findet langfristig statt, und zwar in der Regel mehrmals die Woche. Der Patient erhält die regelmäßige Dialyse entweder in einem speziellen Dialysezentrum oder direkt beim behandelnden Arzt (sofern dieser Dialysen anbietet). Die Dialyseprotokolle werden dann monatlich oder gar wöchentlich vom Dialysezentrum bzw. Arzt dem Patienten ausgehändigt. So ein Protokoll ist nicht einheitlich aufgebaut und kann bei jedem Dialysezentrum anders aussehen. Auch ist ein Dialyseprotokoll ggf. unter einem anderen Begriff im Umlauf – z. B. Transportbescheinigung oder Dauertransportschein.
Zum genauen Verständnis: Benötigt ein Dialysepatient eine Beförderung zu seinem Dialysezentrum und wieder zurück, muss der behandelnde Arzt dies zunächst verordnen. Dafür stellt dieser ein Transportschein (Muster 4) aus. Des Weiteren muss die Verordnung noch vom Kostenträger (in der Regel die Krankenkasse des Patienten) genehmigt werden. Einzelne Fahrten oder kleinere Serienfahrten benötigen keine Genehmigung, aber Fahrten zu sogenannten „hochfrequentierten Behandlungen“ – womit u. a. Dialysen, aber auch Chemo- oder Strahlentherapien gemeint sind – sind grundsätzlich genehmigungspflichtig. (Selbst für Patienten mit einer starken Mobilitätsbeeinträchtigung sind Dialysefahrten in der Regel genehmigungspflichtig.)