Höhere Leistungen in der Pflegestufe I und II für Demenzkranke (§ 123 SGB XI, § 45a SGB XI)
Sowohl die Pflegesachleistungen als auch das Pflegegeld werden mit dem Pflegeneuausrichtungsgesetz für Demente deutlich ansteigen. So werden die Pflegekassen künftig statt bisher 450 Euro Pflegesachleistung pro Monat ab 1.1 2013 insgesamt 665 Euro für Pflegebedürftige der Pflegestufe I bereitstellen. In Pflegestufe II steigt der Pflegesachleistungsbetrag von bisher 1.100 Euro auf 1.250 Euro an.
Auch beim Pflegegeld gibt es deutliche Anhebungen. So erhalten Angehörige für die Pflege in Pflegestufe I statt bisher 235 Euro im Monat ab 1.1.13 dann Pflegegeld in Höhe von 305 Euro. Für Angehörige in Pflegestufe II steigt der Pflegegeldbetrag von jetzt 440 Euro auf dann 525 Euro an. Für Pflegebedürftige in der Pflegestufe III werden sich keine Änderungen ergeben.
Pflegebedürftige, die nicht an Demenz erkrankt sind, können auf sie ausgerichtete Betreuungsleistungen auch als Sachleistungen in Anspruch nehmen.
Mit dem Deutschen Medizinrechenzentrum jederzeit gewappnet
Mit dem DMRZ sind Sie den Herausforderungen mit dem zum 1.1.2013 in Kraft tretenden Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz jederzeit gewachsen.
Direkt mit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes werden die neuen Abrechnungssätze im DMRZ-System hinterlegt. Wir aktualisieren Ihre Software also rechtzeitig zum Jahreswechsel. So rechnen Sie direkt auf Grundlage des neuen Gesetzes ab mit den neuen Sätzen.
Flexibilisierung der Leistungsinanspruchnahme
Der Pflegebedürftige kann zwischen einer leistungs- bzw. zeitbasierten Pflege wählen und hat das Recht zwischen beiden Pflegeformen zu wechseln. Dementsprechend flexibel muss die Leistungsabrechnung und Angebotserstellung erfolgen.
Minutengenaue und exakte Erfassung von Leistungskomplexen
Damit Sie hinsichtlich des Pflege-Neuausrichtungs-Gesetzes Leistungen minutengenau erfassen können oder präzise alle Leistungen eines Leistungskomplexes oder wichtige Zusatzleistungen, bietet Ihnen das DMRZ als Abrechnungszentrum die mobile Pflege-App. So erfassen Sie die Pflege-Leistungen exakt und minutengenau einfach auf Knopfdruck und sind auf alle Formen der Abrechnung vorbereitet, denn Pflegebedürftige können nicht nur zwischen beiden Vergütungssystemen wählen, sondern auch dazwischen wechseln.