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Grundsätzlich gibt es nur noch zwei verschiedene Vergütungsarten. Die zutreffende Vergütung ergibt sich aus dem Unternehmenssitz:
Grundsätzlich gibt es nur noch zwei verschiedene Vergütungsarten. Die zutreffende Vergütung ergibt sich aus dem Unternehmenssitz:
Die neuen Tarife gelten für alle Fahrten, die ab dem 01.02.2015 durchgeführt werden.
Wir haben die neuen Vergütungsvereinbarungen im DMRZ hinterlegt. Sie nutzen die neuen Vergütungsvereinbarungen, indem Sie einfach bei der Erfassung einer Fahrt ab dem 01.02.2015 in der Schnelleingabemaske in der Maske "Abrechnungsfälle" das jeweilige Tarifkennzeichen 21D10, 21D20, 21850, 98900, 98901 oder 21167 eingeben.
Diese Tarifkennzeichen sind erst ab dem 01.02.2015 gültig. Wenn Sie versuchen, Fahrten vor dem 01.02.2015 mit diesen Tarifkennzeichen zu erfassen, erscheint die Fehlermeldung "kein Vertrag hinterlegt". Um Fahrten vor dem 01.02.2015 abzurechnen, nutzen Sie bitte die bisherigen Tarifkennzeichen.
Damit die neuen Tarife direkt bei der Erfassung eines Abrechnungsfalles vorgegeben werden, können Sie die neuen Tarifkennzeichen in der Maske "Einstellungen/Profil" in der Tabelle "Kassenverbände" konfigurieren.
Achtung: Bitte prüfen Sie anschließend, ob Einträge in der Maske "Stammdaten/Verträge" diese Einstellungen für einzelne Kostenträger unerwünscht überschreiben.
Wie gewohnt haben wir die neuen Abrechnungs-Tarife pünktlich in DMRZ.de hinterlegt, so dass Sie Krankenfahrten bzw. Krankentransporte einfach mit den aktuellen Preisen abrechnen können.
Sollten wir in Einzelfällen von Vergütungsänderungen keine Mitteilung bekommen, dann senden Sie uns die Preislisten einfach unter Angabe Ihrer Kundennummer per Fax an 0211 6355 9088 oder per E-Mail an support(at)dmrz.de.