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Sozialgesetzbuch (SGB)

Das deutsche Sozialgesetzbuch (kurz SGB) sammelt die wesentlichen sozialen Gesetze. Die erste Fassung gab es 1973, während das SGB schrittweise erweitert wurde. Derzeit ist es in 13 Bereiche unterteilt, wobei viele weitere Gesetze des Sozialrechts, die bisher noch nicht im SGB zu finden sind, separat behandelt werden (z. B. die Gesetze zur Ausbildungsförderung BAföG oder zum Kindergeld BKGG). Für Leistungserbringer im deutschen Gesundheitssystem sind vor allem diese Bereiche des Sozialgesetzbuchs relevant:

  • SGB V: Das fünfte Sozialgesetzbuch beinhaltet alle Gesetze zur gesetzlichen Krankenkasse – inkl. der Organisation und der genauen Leistungen.

  • SGB IX: Das neunte Sozialgesetzbuch befasst sich mit der Rehabilitation und der Teilhabe von behinderten Menschen.

  • SGB XI: Das elfte Sozialgesetzbuch regelt die Arbeit und die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung in Deutschland und ist vor allem für Leistungserbringer in der Pflege wichtig.

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