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Wir machen die Gesundheitsbranche verständlich

  • Komplizierte Begriffe einfach erklärt
  • Entschlüsselt: Fachchinesisch der Behörden
  • Leistungen & Berufsgruppen ausführlich vorgestellt

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Soziale Pflegeversicherung (SPV)

Die Soziale Pflegeversicherung (SPV) ist seit 1995 Teil des deutschen Sozialversicherungssystems und dient zur Absicherung einer möglichen Pflegebedürftigkeit. Gesetzlich geregelt wird sie im elften Sozialgesetzbuch (SGB XI) und ist eine verpflichtende Versicherung für alle Angestellten in Deutschland und deren Angehörige. Alternativ dazu gibt es für manche Berufstätige (z. B. Angestellte mit hohem Einkommen oder Beamte) auch die Option, sich privat zu versichern. Die letzte große Reformation der Pflege in Deutschland waren die Pflegestärkungsgesetze 2017 und 2018.

Pflegedienste, die ihre Leistungen über DMRZ.de abrechnen, können selbstverständlich auch mit allen Pflegekassen – auch privaten – abrechnen.

Rückruf-Service Rückrufe erfolgen in der Regel Mo.-Fr.: 8.30-17.00 Uhr
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