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Jede in der Pflege beschäftigten Person wird eine lebenslange Beschäftigungsnummern (LBNR) zugeteilt. Diese sind 9-stellig, werden automatisch generiert und dienen der genauen Zuordnung einer Pflegeperson. Sie bleiben – vergleichbar mit der steuerlichen Identifikationsnummer – einem bis zum Lebensende erhalten.
Sobald ambulante Pflegedienste, Betreuungsdienste oder ihre Träger die vollständigen Daten ihrer Beschäftigten beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eingereicht haben, werden die LBNR generiert.
Ab dem 1.9.2024 müssen die LBNR bei Abrechnungen verpflichtend mit angegeben werden.