DMRZpedia – Wir machen die Gesundheitsbranche verständlich

Lexicat

Allwissende DMRZ.de-Bürokatze

Deutsches Medizinrechenzentrum

Wir machen die Gesundheitsbranche verständlich

  • Komplizierte Begriffe einfach erklärt
  • Entschlüsselt: Fachchinesisch der Behörden
  • Leistungen & Berufsgruppen ausführlich vorgestellt

Wissen ist
Macht!

ICD-10

ICD steht für „International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems“ (zu Deutsch: Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme) und stellt ein Code zur genauen Zuordnung von Krankheiten dar. Diese Diagnosecodes oder Diagnose-Schlüssel sind drei- bis fünfstellig (z. B. „M54.59“) und helfen Ärzte, Leistungserbringer und Kostenträgern bei der Zuordnung einer genauen Krankheit. ICD-Codes sind beispielsweise verpflichtend bei der Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder einer Heilmittel-Verordnung.

Dieses von der WHO bestimmte Zuordnungssystem gibt es bereits in der zehnten Auflage, was durch die ICD-10 ersichtlich ist. Dieses gibt es auch in einer deutschen Fassung, ICD-10 German Modification oder ICD-10 GM bezeichnet. Seit 2018 gibt es bereits eine Nachfolge-Klassifizierung, ICD-11 genannt, die seit Januar 2022 in Kraft getreten ist. Wann ein deutsche Fassung verpflichtend sein wird, ist derzeit noch offen.

ICD-10-Codes sind wie folgt aufgebaut:

  • 1. Stelle: Der Buchstabe zu Beginn des Diagnosecodes gibt die Kategorie der Diagnose an. „M“ beispielsweise steht für Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes und ist vor allem für Physiotherapeuten interessant.

  • 2. & 3. Stelle: Die folgenden zwei Ziffern bezeichnen die Gruppe von Krankheiten. Die Krankheiten des Bereichs M40–M54 zum Beispiel haben alle mit der Wirbelsäule und/oder dem Rücken zu tun. Nach der dritten Stelle steht immer ein Punkt.

  • 4. & 5. Stelle: Hinter dem Punkt können durch zwei weitere Ziffern noch Untergruppen genannt werden. Damit werden bestimmte Krankheitsbilder bezeichnet.

  • 6. Stelle: Der eigentliche ICD-10 Code hat nur maximal fünf Stellen, gelegentlich kann am Ende aber noch als ein zusätzliches Kennzeichen gesetzt sein. Hierbei handelt es sich in diesem Fall um einen einzelnen Buchstaben, die zwar nicht zum Diagnosecode gehören, aber bei der Abrechnung mit den Krankenkassen hilfreich sind. Ein „R“ steht beispielsweise für rechts, „L“ für links und „B“ für beidseitig. Ein „G“ bezeichnet eine gesicherte Diagnose, ein „V“ eine Verdachtsdiagnose und ein „A“ eine ausgeschlossene Diagnose. Ein „Z“ steht für einen Zustand nach einer betreffenden Diagnose.

Rückruf-Service Rückrufe erfolgen in der Regel Mo.-Fr.: 8.30-17.00 Uhr
Interessenten-Hotline 0211 6355-9087 Mo.-Fr.: 8.30-17.00 Uhr
Interessiert? Kontaktieren Sie uns!